Nicole Biermann-Wehmeyer

Autorin, Juristin, Compliance Officer, Digitalisierungsberaterin

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Betriebsfeste steuerlich geltend machen?

Betriebsfeste steuerlich

Betriebsfeste steuerlich geltend machen?

Steuerersparnis möglich?

In den Buchführungsseminaren vom Bildungsinstitut Wirtschaft taucht immer wieder die Frage nach der Steuerersparnis auf. Unternehmen sind immer auf der Suche nach Steuerspar- Modellen. Es ist natürlich auch extrem wichtig, um Steuerkosten zu senken und zukunftsfähig zu bleiben.

Immerhin führt die Einschätzung als steuerlich zu berücksichtigungsfähige Ausgabe dazu, dass man bares Geld sparen kann.

Bewirtung von Geschäftsfreunden

Wie sieht das eigentlich mit der Bewirtung von Geschäftsfreunden aus? Bei vielen Treffen vermischen sich die privaten und beruflichen Interessen. Und wie sehen das die Finanzgerichte?
Die Abgrenzung einer privaten von einer beruflichen Veranstaltung erfolgt nicht allein durch den Anlass, sondern auch durch weitere Umstände. Wenn vorwiegend betriebliche Gründe die Veranstaltung begründen, ist eine steuerliche Berücksichtigungsfähigkeit kein Problem. Wichtig ist auch, ob eine private Mitveranlassung vorliegt. Dafür würde eine Einladung von Angehörigen und Freunden sprechen. Sind jedoch sämtliche Gäste Mitarbeiter und Geschäftspartner ist die Berücksichtigungsfähigkeit gegeben.

betriebsfeste- steuerlich-geltend machen?
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Berücksichtigungsfähige Ausgabe

Nach § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG ist die Bewirtung grundsätzlich eine steuerlich berücksichtigungsfähige Ausgabe, wenn eine betriebliche Veranlassung vorliegt. Auch der Arbeitnehmer kann dann die Aufwendungen im Rahmen der Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigen.

Betriebsfeste steuerlich geltend machen? Finanzgericht Münster

Das Finanzgericht Münster hatte beispielsweise bei einer Veranstaltung eines Arbeitnehmer anlässlich des Ausscheidens aus einer Firma die Berücksichtigungsfähigkeit bejaht, da man aufgrund der Gästeliste von einer betrieblichen Veranlassung ausgehen konnte. Weiterhin wird ein Arbeitgeberwechsel als letzter Akt eines vorherigen Dienstverhältnisses gesehen. Es war auch nicht schädlich, dass der Arbeitnehmer als alleiniger Gastgeber in der Einladung stand und er den Termin und Ort der Veranstaltung bestimmt hatte.

Inhouse Schulungen vom Bildungsinstitut Wirtschaft

Das Bildungsinstitut Wirtschaft hat schon häufig Inhouse Schulungen zu diesem Thema durchgeführt. Wenn häufig Bewirtungskosten und Betriebsfeste durchgeführt werden macht es Sinn, dass man die Grauzonen kennt. Wenn das Finanzamt die Ausgaben nachträglich als nicht abzugsfähig einstuft, kann es teuer werden.

Wenn Sie Interesse an der Vertiefung dieser Thematik haben, besuchen Sie gerne ein Buchführungsseminar vom Bildungsinstitut Wirtschaft.

Nähere Infos finden Sie hier:

Seminare Buchführung

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