Nicole Biermann-Wehmeyer

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Buchführungsseminar in Bocholt

Buchführungsseminar

Buchführungsseminar in Bocholt

Am vergangenen Samstag, den 21. Juli 2012, fand wieder das Buchführungsseminar im InnoCent in Bocholt statt. Gemeinsam mit den Seminarteilnehmern erarbeiteten die Dozentinnen in angenehmer Atmosphäre die Grundlagen der Buchhaltung.

Natürlich war von Beginn an  klar, dass keiner als vollständig ausgebildeter Buchhalter das Seminar verlassen wird – dazu wäre das 10-stündige Seminar einfach  zeitlich zu kurz. Dennoch konnten aber alle Teilnehmer viele wichtige Informationen mitnehmen, die sie in ihren Unternehmen anwenden können.

Nach dem ersten theoretischen Teil folgte am Nachmittag die Praxis. Alle Teilnehmer widmeten sich einem vorbereiteten Fall mit verschiedenen Inhalten und buchten – ganz klassisch – auf  T-Konten die Geschäftsvorfälle von den Eröffnungsbuchungen bis hin zur Schlussbilanz.

Aufgrund der klein gehaltenen Seminargruppen war es wie immer möglich, ganz individuell auf die einzelnen Situationen der Teilnehmer einzugehen.

Buchführungsseminar in Bocholt
Buchführungsseminar in Bocholt

So war ein Thema am vergangenen Samstag zum Beispiel das Einbringen einer Abfindung aus dem vorhergehenden Angestelltenverhältnis in das neu gegründete Unternehmen.

Grundsätzlich könnte ja die so genannte Fünftel-Regelung Anwendung finden, sobald die Abfindung ausgezahlt wird. Rein rechnerisch werden die Abfindungen nur zu einem Fünftel angesetzt und die darauf zu erhebende Einkommensteuer anschließend verfünffacht. Von Vorteil ist dies aber nur bei zu versteuernden Einkommen, die nicht ohnehin schon am Spitzensteuersatz liegen, d.h. unter 52.882 Euro (getrennte Veranlagung) bzw. 105.762 Euro (Zusammenveranlagung).

Es stellt sich weiterhin die Frage, was für Möglichkeiten bestehen, wenn mittels der Abfindung ein eigenes Unternehmen errichtet werden soll? Hier bietet sich eine Gestaltungsmöglichkeit an, die Steuern zu senken.

Im Jahr der Unternehmensgründung ergeben sich oftmals durch die Anlaufphase, Investitionen und durch die noch nicht voll ausgelastete Geschäftstätigkeit Verluste aus der betrieblichen Tätigkeit. Diese Verluste aus selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit dürfen am Ende des Kalenderjahres mit den anderen Einkunftsarten, d.h. auch der Abfindung verrechnet werden. Damit lässt sich pro aktiv handeln, so dass durch ein geringeres zu versteuerndes Einkommen folglich eine geringere Einkommensteuer zu zahlen ist.

Die nächsten Seminartermine stehen schon fest und sind auf dieser Website aufgeführt. Anmeldungen können direkt hier vorgenommen werden.

 

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Telefonische Informationen unter: 02871-2395078

 


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