Nicole Biermann-Wehmeyer

Autorin, Juristin, Compliance Officer, Digitalisierungsberaterin

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Tipps gegen Cybermobbing im Social Media Seminar vom BIW

Social Media Cybermobbing

Cyber-Mobbing

Cyber-Mobbing als Thema im Social Media Seminar vom Bildungsinstitut Wirtschaft.

Was versteht man überhaupt unter Cyber-Mobbing?

Es geht um die Diffamierung von anderen Personen und Unternehmen durch elektronische Kanäle im Internet. Die Beleidigung kann in Chats, Social Media Kanälen und über das Handy erfolgen.

Diese Art von Mobbing kann unter Schülern und Studenten an der Tagesordnung sein. Beispielsweise durch das Posten von peinlichen Party Bildern auf Facebook oder das Hochladen eines unpassenden Videos auf YouTube.
Durch das Einstellen und die Sperrung von Markierungsmöglichkeiten und die Sperrung von Chronik-Beiträgen auf Facebook kann man diese Gefahr nur partiell minimieren. Wenn es jemand darauf abgesehen hat, der Reputation einer Person oder eines Unternehmens zu schaden, ist es nicht leicht dagegen vorzugehen.

Schlechte Bewertungen für Arztpraxen und Unternehmen

Auch Unternehmen, Arztpraxen und Kliniken können Probleme mit Cybermobbing bekommen. Das können schlechte Beurteilungen in Bewertungsportalen oder auf Facebook sein oder negative Beiträge in der Form von Texten, Bildern und Videos.

Negative Kommentare werden zum Ventil für frustrierte Personen, ehemalige Partner, Mitarbeiter, Patienten oder generell vom Leben enttäuschte Personen.

Social Media Seminar
Social Media Seminar

Viele Firmen scheuen daher einen Auftritt in den Social Media Kanälen. Das schützt jedoch nicht vor Cybermobbing. Schlechte Bewertungen und Posts können trotzdem abgegeben werden. Durch einen gepflegten Auftritt kann man Prävention betreiben, denn bei jedem Post können Benachrichtigungen per Mail an eine damit im Unternehmen betraute Person oder Abteilung in Auftrag gegeben werden. Auf diese Art und Weise kann man durch ein geeignetes Konfliktmanagement die Angriffe entschärfen und die positiven Bemerkungen und Bewertungen in den Vordergrund stellen.

Beleidigungen und Stalking

Wie kann man nun gegen offensichtliche Beleidigungen im Internet vorgehen? Weder Cyber-Stalking, Internet-Mobbing oder Cyber-Bullying erfüllen in der Form dieses Begriffes einen Straftatbestand.
Zumindest noch nicht. Es können jedoch Persönlichkeitsrechte verletzt sein. Zunächst das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Art.1 Abs. 1 und Art.2 Abs.1 des Grundgesetzes. Zudem die klassischen Beleidigungsdelikte der §§ 185 ff. des Strafgesetzbuches und die Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs gemäß den §§ 201 ff. des Strafgesetzbuches. Außerdem das Recht am eigenen Namen gemäß § 12 BGB.

Weiterhin das Recht am eigenen Bild gemäß den §§ 22 ff. KUG. (Das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Fotografie.)

Im Bereich der Unternehmen können noch Tatbestände des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) betroffen sein.

Rechtliche Maßnahmen
Wenn jemand eine Unterlassungserklärung eines seiner Meinung nach rufschädigenden Auftritts im Netz und deren Löschung verlangt kann das vor Gericht durchgesetzt werden.

Problematisch ist in diesem Zusammenhang die Abgrenzung, ob eine falsche Tatsachenbehauptung vorliegt oder eine Meinungsäußerung. Es gibt ein Recht auf freie Meinungsäußerung, welches gerade in unserem Land eine besondere Bedeutung genießt.

Es ist also wichtig, Statements im Internet als Meinungsäußerung zu deklarieren. Die Grenze zur unsachlichen Kritik und zur Beleidigung darf natürlich nicht überschritten werden. Was sollte man tun, wenn man eine diffamierende Bewertung erhält?

  • Beweissichere Speicherung der schlechten Bewertung, Bemerkung oder Beitrags
  • Beantragung der Löschung bei dem Betreiber des Portals
  • Hinweis auf die Rechtswidrigkeit der Bewertung an den Portalbetreiber
  • Die Betreiber des Personals unterliegen nicht der generellen Überprüfungspflicht der Flut von Beiträgen
  • Nach § 10 TMG besteht die Pflicht des Betreibers zur Löschung jedoch nach der Kenntnisnahme der Rechtswidrigkeit
  • Es besteht bei Antrag eine Prüfungspflicht des Betreibers
  • Bei offensichtlicher Rechtsverletzung muss die Löschung sofort erfolgen
  • Ansonsten Pflicht des Betreibers Stellungnahme des Autors des Beitrags einzuholen
  • Bei Rechtfertigung weitere Stellungnahme des Bewerteten
  • Eventuelle Löschung durch den Autor der Bewertung auf eigenen Faust
  • Wenn Autor sich gar nicht meldet, muss der Betreiber des Portals die Bewertung nach Ablauf der Reaktionsfrist löschen
  • Wenn der Portalbetreiber sich nicht zur Klärung bemüht ist eine einstweilige Verfügung empfehlenswert

Zivilrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen

Falsche und unwahre Behauptungen können demnach zivilrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen haben. Diese Probleme behandeln wir auch in unserem Social Media Seminar. Es ist gut mit den rechtlichen Möglichkeiten vertraut zu sein.

Auch können ehemalige Mitarbeiter wegen der oben genannten Gesetze gegen Sie vorgehen, wenn sie eine falsche Darstellung Ihrer Reputation in Beiträgen im Netz sehen. Das Risiko kann man nicht auf Null minimieren. Das ist nunmal das unternehmerische Risiko. Aus kleinen und großen Fehlern lernt man eben. Es steckt oft Frust und Furcht dahinter.

Trotz dieser Gefahren ist ein Auftritt im Internet unerlässlich. Bei den Social Media Portalen überwiegen sicherlich die geschäftlichen Vorteile.

Es ist folglich wichtig, seine Rechte und Pflichten zu kennen. Um weitere Details zu erfahren, besuchen Sie gerne ein Social Media Seminar vom Bildungsinstitut Wirtschaft:

Infos zu unseren Social Media Schulungen:

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