Der neue Datenschutz
Die DSGVO
Die Juristin und in vielen öffentlichen Unternehmensberatungsprogrammen gelistete Beraterin Nicole Biermann-Wehmeyer vom überregional tätigen Bocholter Bildungsinstitut Wirtschaft (BIW), informiert im Stadt-Kurier über Themen für Unternehmer.
Frau Biermann-Wehmeyer ist seit 1999 Unternehmensberaterin. Sie schult und berät in den Bereichen Unternehmensführung und -nachfolge, Digitalisierung, Social Media Marketing und Kommunikation.
Der neue Datenschutz
Am 25. Mai 2018 greift die neue DSGVO. Ich werde häufig gefragt was sich ändert und warum das Bundesdatenschutzgesetz nicht reicht. Wie bereite ich das Unternehmen auf den neuen Datenschutz vor? Welchen Sinn hat die neue Regelung?
Fangen wir mal von vorne an!
Das neue Gesetz heißt: EU-Datenschutz-Grundverordnung, abgekürzt: (DSGVO). Ziel des Beschlusses ist die Vereinheitlichung des Datenschutzrechts in Europa. Einige Neuerungen im Überblick: Was ändert sich für die Unternehmen? Generell wird der Datenschutz verschärft:
Verstärkte Rechte für den Nutzer
- Nutzer soll wissen, welche Daten über ihn gesammelt werden
- Zudem wer die Daten zu welchem Zweck wo bearbeitet
- Aufklärung bei Hacking
- Personenbezogene Daten gehören dem Nutzer und nicht dem Internetdienst
- Daten können von einem Internetanbieter zum anderen mitgenommen werden
- Verstärkung der Möglichkeit, veröffentlichte Informationen löschen zu lassen
Geltung für Unternehmen aus den USA
Die Geltung über die Grenzen Europas hinaus ist neu. Zudem, dass die Vorgaben des Datenschutzes grundsätzlich gelten sobald man Dienstleistungen und Produkte auf dem europäischen Markt anbietet
Geltung für Kinder und Jugendliche
- Nach der DSGVO steigt das Mindestalter für die Abgabe einer rechtswirksamen Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten auf 16
- Bisher bereits mit 13 Jahren bei Einsichtsfähigkeit
- Das wird vermutlich auch rechtswidrige Anmeldungen nach sich ziehen
Bußgelder können in Höhe von 4 % der Jahresumsätze der Unternehmen erhoben werden und zwar direkt
Bisher gab es die Angabe eines speziellen Streitwertes. Durch die Möglichkeit die Strafen nach dem Umsatz zu berechnen, sind wesentlich höhere Bußgelder möglich. Das kann unvorbereitete Firmen empfindlich treffen.
Wann ist die Nutzung der Daten noch erlaubt?
Erlaubnistatbestände nach Art. 7 DSGVO:
Der Verantwortliche muss nachweisen können, dass die Person in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt hat – Jeder hat das Recht, seine Einwilligung jederzeit zu widerrufen, auch die Möglichkeit zum Widerruf muss einfach zugänglich sein.
Zudem besteht nun ein Recht auf Löschung der eigenen Daten, wenn die Speicherung der Daten nicht mehr notwendig ist. Die Dauer der Speicherung muss angegeben werden.
Unter gewissen Umständen benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten. Also schauen Sie sich die Artikel der DSGVO und Ihre Datenschutzrichtlinie genau an. Praxisprobleme können überall dort auftauchen, wo Kundendaten gespeichert werden. Wie sieht es mit Ihrer Website aus? Was ist mit Ihren Kundendaten? Wo bewahren Sie sie auf. Haben Sie einen Newsletter, ein Kontaktformular? Welche Analyse-Tools, Social Plugins und Cookies benutzen Sie? Wissen Sie was Ihr Mediengestalter installiert hat? Rüsten Sie nach, um sicher zu sein. Diese Fakten sind nur ein kleiner Auszug. Ich setze in einigen Unternehmen momentan die Richtlinien um. Rufen Sie mich bei Fragen gerne an.
Ich wünsche Ihnen wie immer viel Erfolg.“
Der neue Datenschutz
Seminare zu diesem Thema:
www.bildungsinstitut-wirtschaft.de.
Anfragen für Vorträge und Inhouse-Schulungen bitte unter 02871-2395078.