Nicole Biermann-Wehmeyer

Autorin, Juristin, Compliance Officer, Digitalisierungsberaterin

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Digital Jetzt – Fördermittel

digital jetzt Fördermittel

Neu: Digital Jetzt - Förderung auf Ihre Investitionen in Digitalisierungsvorhaben ab dem 7. September 2020 - Wir beraten Sie gerne!

Fördermittel zur Digitalisierung im Überblick

Digital Jetzt Fördermittel

"Digital Jetzt" Fördermittel für kleine und mittlere Unternehmen geeignet?

Von Juristin und Digitalisierungsberaterin  – Nicole Biermann-Wehmeyer  – Digital Jetzt – Fördermittel 

 Viele Unternehmerinnen und Unternehmer kommen im stressigen Alltag nicht dazu, sich mit den Fördermittteln konkret auseinanderzusetzen. Daher habe ich hier einige wichtige Fakten zusammengestellt. Die Corona Zeit zeigt uns wie wichtig die Digitalisierung ist. Es macht in jedem Fall Sinn, ein solches Förderprogramm in Anspruch zu nehmen. Wir beginnen mit einem Programm, welches nicht nur die Beratung, sondern auch die Investition an sich fördert. Das Programm “Digital jetzt” ist ganz neu und startete am 7. September 2020. Die Digitalisierungszuschüsse durch die Förderprogramme sollen schwerpunktmäßig neue Chancen in den folgenden Bereichen eröffnen:

  • Besserer Marktauftritt
  • Neue wirtschaftliche Chancen
  • Innovationen und neue Technologien, Geschäftsmodelle
  • Intelligente Produktions und Arbeitsprozesse
  • Networking und Kundenbindung
  • Optimierung der effektiveren Kundengewinnung
  • E-Learning und digitale Kommunikation mit den Mitarbeitern
  • Verbesserung der digitalen Kompetenzen der Mitarbeiter/innen
  • Risikobewusstsein für den Datenschutz und die IT-Sicherheit

 Digital Jetzt – Fördermittel  und Förderziele – Investitionsförderung für KMU 

  • Anregung zu mehr Investitionen
  • Branchenübergreifende Förderung von Digitalisierungsvorhaben bei KMU und Handwerk
  • Verbesserung der Digitalisierung der Geschäftsprozesse 
  • Stärkung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit 
  • Erhöhung der IT-Sicherheit in den geförderten Unternehmen
  • Verbesserung der digitalen Transformation der deutschen Wirtschaft mit einem Fokus auf den Mittelstand
  • Qualifizierung der Mitarbeiter/innen

Was wird konkret gefördert?

 Was wir im Modul 1 bei “Digital Jetzt – Fördermittel” generell gefördert ? 

  • Investitionen in digitale Technologien
  • Konkret zu benennende digitale Technologien und Prozesse 
  • Investitionen in Hard und Software, die die Vernetzung der Unternehmen fördern 
  • Verschiedene Aspekte sollten im Fokus stehen: Nutzung datengetriebener Geschäftsmodelle, KI (Künstliche Intelligenz) , 3-D-Druck und Sensorik ( Einsatz von Hardware), Big Data, Datenschutz, IT-Sicherheit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Logo

 Was wir im Modul 2 bei “Digital Jetzt – Fördermittel” gefördert ? 

  • Investition in die Qualifizierung der Mitarbeiter/innen
  • Umgang mit digitalen Technologien
  • Qualifizierungen oder Weiterbildungsmaßnahmen zur Digitalen Transformationen
  • Umsetzung digitaler Strategien
  • Verständnis und Anwendung digitaler Technologien 
  • Umsetzung von Maßnahmen zur IT-Sicherheit 
  • Schulungen zum Datenschutz
  • Agiles und Digitales Arbeiten (Moderne aktive Organisationsstruktur, die den Fokus auf Kommunikation und proaktives Vorgehen richtet)
  • Der Digitalisierungsplan beinhaltet die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen
  • Zusammenhang zu den Zielen der Digitalisierung des Unternehmens erforderlich
  • Qualitätsniveau der Weiterbildungsanbieter der Qualifizierungsmaßnahmen wichtig
  • Zertifizierung nach der ISO 9001-Norm17 oder eine Akkreditierung nach AZAV18 erforderlich

Ausschluss der Förderung?

 Wann sind die “Digital Jetzt – Fördermittel” ausgeschlossen?

Es gibt einige Ausschlussgründe für die Förderung. Lassen Sie die Erfolgsaussichten gerne von uns prüfen! Folgende Ausschlussgründe könnten einer Förderung entgegenstehen!

Fördermittelberatung: 02871 - 239507-8

    Ausgeschlossen von der Förderung sind:
  • Standardsoftware (übliche Betriebssysteme oder Bürosoftware)
  • Standardhardware, soweit kein direkter inhaltlicher Bezug zum Digitalisierungsvorhaben oder den Förderzielen besteht
  • Ersatz- oder Routineinvestitionen, beispielsweise zusätzliche Computer für wachsende Mitarbeiteranzahl oder Updates von Software ohne grundlegende neue Funktionen
  • Beschaffung einer erstmaligen IKT-Grundausstattung
  • Ausgaben, die über die Sachausgaben hinausgehen (zum Beispiel Personal- und Verwaltungsausgaben)
  • Leistungen verbundener Unternehmen oder Tochterunternehmen
  • Tatsächliche Erstellung des Digitalisierungsplans und Konkretisierung und Umsetzung des Digitalisierungsplans, wenn das Vorhaben über das weitere BMWi-Förderprogramm „go-digital“ gefördert wird

Wie hoch sind die "Digital Jetzt - Fördermittel"?

Förderziele: Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU “
Die Höhe der Förderung hängt von der Beantragungsfrist und der Anzahl der Mitarbeiter ab.

Um die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie wird die Förderquote für alle bis zum 30. Juni 2021 eingehenden Anträge auf bis zu 50 Prozent plus berechtigter Bonusprozentpunkte (siehe Nummer 5.2.3) festgelegt

  • Bis 50 Mitarbeiter: bis zu 50 Prozent 
  •  Bis 250 Mitarbeiter: bis zu 45 Prozent
  • Bis 499 Mitarbeiter: bis zu 40 Prozent

Für ab dem 1. Juli 2021 eingehende Anträge ist eine Förderquote auf bis zu 40 Prozent plus berechtigter Bonusprozentpunkte festgelegt

  •  Bis 50 Mitarbeiter: bis zu 40 Prozent
  • Bis 250 Mitarbeiter: bis zu 35 Prozent 
  • Bis 499 Mitarbeiter: bis zu 30 Prozent 

 Erhöhte Förderquoten bei “Digital Jetzt – Fördermitteln” gelten für:

  • Gleichzeitige Investitionen mehrerer Unternehmen innerhalb einer Wertschöpfungskette 
  • Innerhalb von arbeitsteiligen Kooperationen von mehreren unabhängigen Partnern, die jeweils eigenständige Beiträge in einer gemeinsamen Wertschöpfungskette  erbringen
  • Ziel  ist es, Unternehmen und insbesondere KMU dabei zu unterstützen, Investitionen in die Umsetzung übergeordneter IT-Geschäftskonzepte vorzunehmen
  • Um den Anreiz zu erhöhen kann die Förderquote für gleichzeitige Investition von mehreren Unternehmen erhöht werden
  • Bei Erfüllung aller Erhöhungstatbestände steigt die individuelle Förderquote um insgesamt 20 Prozentpunkte
  • Die Untergrenze für die beantragte Fördersumme beträgt 17 000 Euro im Modul 1 sowie bei kumulativer Inanspruchnahme der Module 1 und 2
  •  Für das Modul 2 beträgt die Untergrenze 3 000 Euro. Die maximale Fördersumme für Einzelunternehmen beträgt 50 000 Euro
  • Für Investitionen von Unternehmen in Wertschöpfungsketten und -netzwerken erhöht sich diese auf 100 000 Euro pro Antragsteller
  • Weitere Infos
Nicole Biermann-Wehmeyer

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