Nicole Biermann-Wehmeyer

Autorin, Juristin, Compliance Officer, Digitalisierungsberaterin

Nicole-biermann-wehmeyer-quadrat

Bildungsinstitut Wirtschaft

Das Onlinemagazin

Bildungsinstitut-Wirtschaft

Lara Wehmeyer

Studentin

Die besten BIW-Blogs, die Ihr Business ankurbeln und Lösungen schaffen

Existenzgründung in der Form von Kleingründungen

Kleingründungen

Kleingründungen

Die Juristin Nicole Biermann-Wehmeyer vom überregional tätigen Bocholter Bildungsinstitut Wirtschaft (BIW), das regelmäßig gemeinsam mit der Städtischen Wirtschaftsförderung Existenzgründungsseminare anbietet, informiert im Stadt-Kurier über die wichtigsten Regeln für eine erfolgreiche Firmengründung.

Heute beschäftigt sich Frau Bierman-Wehmeyer mit dem Thema „Existenzgründung in der Form von Kleingründungen“.

„Einige Teilnehmer unserer Seminare sind sich nicht sicher, ob sich die geplante Selbständigkeit überhaupt umsetzen lässt. Es gibt auch oft das Szenario, dass der Existenzgründer mit einer Nebenerwerbsgründung beginnt und ansonsten als Angestellter arbeitet. In solchen Fällen sollte man natürlich die Einwilligung des Arbeitgebers einholen. Angestellte Nebenerwerbsselbständige zahlen, wie normale Angestellte, 50 Prozent ihrer Sozialversicherungsbeiträge

selbst, die anderen 50 Prozent zahlt der Arbeitgeber. Es bleibt somit alles wie bisher. Die Gewinne aus der Selbständigkeit müssen selbstverständlich auch noch versteuert werden.

Kleingründungen
Kleingründungen

Generell bezeichnet man eine Existenzgründung als Kleingründung, wenn der Finanzierungsbedarf unter 25.000 € liegt. Mit der gewerblichen Anmeldung beim Gewerbeamt oder der Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt ist der Gründer dann Inhaber eines Einzelunternehmens. Aber Vorsicht. Das Finanzamt schaut schon, ob das Unternehmen irgendwann auch mal Gewinne „einfährt“. Jeder Selbständige profitiert ja von Steuererleichterungen und Steuern sparen möchte jeder. Aber steuerlich geltend gemachte Betriebsausgaben können ggf. vom Finanzamt zurückgefordert werden.

Wichtig ist auch, dass der Kleingründer nicht in den Tatbestand der „Scheinselbständigkeit“ rutscht. Das ist der Fall, wenn der Selbständige nur einen Auftraggeber hat und weisungsgebunden handelt. Gerade zu Beginn der Selbständigkeit arbeiten einige Gründer nochmal für den ehemaligen Arbeitgeber, der sich vielleicht keinen Festangestellten in der betreffenden Position mehr leisten konnte oder wollte. Wenn dann Scheinselbständigkeit nachgewiesen wird, hat das zur Folge, dass nicht nur der Unternehmer die Möglichkeit verliert, seine Betriebsausgaben steuerlich geltend zu machen, sondern auch, dass der Auftraggeber zur Kasse gebeten wird. Er müsste Rentenversicherungsbeiträge und Sozialversicherungsbeiträge für den „Scheinselbständigen“ nachbezahlen.

Wichtig zur Vermeidung des Risikos einer eventuellen Scheinselbständigkeit ist das eigene unternehmerische Risiko des Gründers. Er sollte ein eigenes Auftreten am Markt haben und rechtlich und wirtschaftlich selbständig sein. Ganz wichtig ist, dass Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit nicht durch den Auftraggeber bindend festgelegt werden. Der Selbständige muss seine eigene Organisationsstruktur vorweisen. Auch die Kosten der Arbeitsausführungen sollten vom Unternehmer getragen werden. Es ist ja auch für Inhaber kleinerer Unternehmer immer sinnvoll, nicht nur von einem Auftraggeber abhängig zu sein. Man sollte also auch als Kleinunternehmer versuchen, sich möglichst schnell mit einer größeren Anzahl von Auftraggebern abzusichern, um eine dauerhafte Stabilität des Unternehmens zu sichern. Auch Kleingründer oder Gründer im Nebenerwerb haben die Möglichkeit KfW- Gründerkredite in Anspruch zu nehmen. Bei einer Gründung im Nebenerwerb ist dann aber wichtig, dass die Umsetzung der unternehmerischen Tätigkeit mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet ist.

Ich wünsche Ihnen wie immer ganz viel Erfolg! Weitere Infos in unseren Existenzgründungsseminaren vom 20.Februar bis 22. Februar 2013 und vom 22. Februar bis 24. Februar  2013 beim Bildungsinstitut Wirtschaft im InnoCent, im Technologiepark neben bei der Fachhochschule, Konrad-Zuse-Str. 6. Anmeldungen bei der Wirtschaftsförderung der Stadt Bocholt 02871- 953398 oder beim Bildungsinstitut Wirtschaft 02871-2395078, Anmeldeformular unter www.bildungsinstitut-wirtschaft.de. Anregungen oder Fragen zur Kolumne unter: 02871-2395078.

 

Weitere Infos:
Zur  Online Schulung

 Buchführungsseminare

Zum E-Learning Portal

Zum Veranstaltungskalender

Telefonische Informationen unter: 02871-2395078

Picture of Nicole Biermann-Wehmeyer

Nicole Biermann-Wehmeyer

Individuell & kompetent

Wir beraten Sie gerne und stellen auch individuelle und geförderte Beratungs- und Schulungskonzepte für Sie zusammen.

Inhouse Schulungen

Das BIW ist spezialisiert auf Inhouse-Schulungen in Unternehmen, Kammern und Universitäten.
Wir stellen für Sie Seminarpakete und individuelle eintägige Schulungen in vielen Themengebieten zusammen

Letzte Artikel

Recent Posts

Vorträge

Unsere Dozenten halten Vorträge auf Veranstaltungen, Messen und Events

  • Vortrag Social Media & Digitalisierung
  • Vorträge Kommunikation & Konfliktmanagement
  • Vortrag Business Etikette
  • Vortrag Compliance & DS-GVO

Nicole Biermann-Wehmeyer ist häufig Rednerin bei Messen und Events.