Nicole Biermann-Wehmeyer

Autorin, Juristin, Compliance Officer, Digitalisierungsberaterin

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Freiberufler mit Gründungszuschuss

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Existenzgründung und Recht, Bildungsinstitut Wirtschaft

Die Juristin Nicole Biermann-Wehmeyer, Institutsleiterin des Bildungsinstituts Wirtschaft (BIW), das regelmäßig gemeinsam mit der Städtischen Wirtschaftsförderung Existenzgründungsseminare anbietet, informiert im Stadt-Kurier über die wichtigsten Regeln für eine erfolgreiche Firmengründung. Heute beschäftigt sich Frau Biermann-Wehmeyer  mit dem Thema Existenzgründung und der Frage: Welche  Rechte und Pflichten habe ich als Inhaber eines Unternehmens? „ In den Seminaren zur Existenzgründung  haben viele Gründer Bedenken, dass sie in ihrer  künftigen Unternehmereigenschaft  den Überblick über alle rechtlichen Regelungen verlieren. Es beginnt schon mit der Anmeldung des Unternehmens. Wenn  man sich als  Freiberufler selbständig macht, ist eine Anmeldung

Freiberufler mit Gründungszuschuss
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beim Finanzamt ausreichend. Das sind zum Beispiel Ärzte, Anwälte und Heilpraktiker. Ansonsten muss jede dauerhafte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht gemäß § 14 Abs. 1 GewO beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Die gewerbliche Anmeldung kostet 20 € und man muss den Personalausweis vorlegen. Beim Gewerbeamt wird man in der Regel freundlich empfangen und beraten und bekommt  nach der gewerblichen Anmeldung umgehend den Fragebogen des Finanzamtes zur steuerlichen Erfassung mit nach Hause. Dieser Fragebogen mit Umsatz- und Gewinnschätzungen dient der steuerlichen Einordnung durch das Finanzamt. Aufgrund der Angaben, die Sie dort eintragen, werden Einkommenssteuer und andere Steuerarten- und lasten,  je nach Rechtsform, berechnet. Gleichzeitig hat man aber die Möglichkeit,  Ausgaben für das Unternehmen steuermindernd anzusetzen. Das sind Rechte des Jungunternehmers, die eine erhebliche Änderung bedeuten. Es ist nicht mehr so einfach zu wissen, was letztendlich von den Einnahmen eines Unternehmers nach Abzug aller Steuern, aber auch nach dem Ansetzen der steuerlichen Vorteile, übrig bleibt.

Ein Gewerbe kann grundsätzlich auch untersagt werden, wenn Unzuverlässigkeit im Sinne des § 35 GewO vorliegt. Das passiert sehr selten. In den meisten Fällen starten die Gründer ohne Probleme und sehr motiviert in die Selbständigkeit. Jungunternehmer sollten sich dann natürlich nicht mehr wie unwissende Verbraucher verhalten. Wobei das ja auch im Alltag nicht schadet. Grundsätzlich weiß jeder, dass man Verträge mündlich schließen kann. Ein Kaufvertrag, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann durch mündliche Vereinbarung oder die GbR auch durch ein längeres gemeinsames Auftreten der Gesellschafter am Markt entstehen. Ich würde aber in den meisten Fällen bei den Vereinbarungen, die man im Unternehmeralltag trifft,  zur Schriftform raten, da die Beweiskraft und Rechtssicherheit zunimmt. Grundstücksverträge und Bürgschaftserklärungen sind schriftlich abzugeben. Grundstücksübereignungen sind notariell zu beurkunden. Ebenso der Gesellschaftsvertrag einer GmbH. Bei einem Fax wird die Wirksamkeit eines formfreien Vertrages mittlerweile anerkannt und bei einer E- Mail erfolgt die Anerkennung nur mit qualifizierter
elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz.

Als Unternehmer sollte man sich außerdem mit den Gewährleistungsrechten bzw. besser noch mit der Mängelhaftung  auskennen. Die Gewährleistung bestimmt die Rechtsfolgen, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Käufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Es gibt Ansprüche und Rechte auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz.

Es können aber auch Rechte des Gründers betroffen sein. Derzeit erleben wir viele Ablehnungen der Gründungszuschüsse durch die Arbeitsagenturen . Der Existenzgründer hat zum Beispiel das Recht auf eine sachgemäße Ermessensentscheidung und kann gegen eine Ablehnung des Gründungszuschusses Widerspruch einlegen. Diesen Widersprüchen wird auch teilweise stattgegeben, wenn zum Beispiel nachgewiesen werden kann, dass viele erfolglose Bewerbungen geschrieben wurden.

Aber was passiert nun, wenn die Gläubiger nicht bezahlen und wann ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll? Viele Unternehmer kämpfen gegen die schlechte Zahlungsmoral. Auf diese Fragen werde ich in den nächsten Beiträgen zu der Kolumne eingehen. Ich wünsche Ihnen wie immer ganz viel Erfolg!“ Ausführliche und praxisnahe Infos rund um die Gründung erhalten Sie in unseren Existenzgründungsseminaren. Anmeldungen unter www.bildungsinstitut-wirtschaft.de. Anregungen oder Fragen zur Kolumne unter: 02871-2395078.

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