Facebook – EUGH Entscheidung – Bildungsinstitut Wirtschaft
Social Media und Datenschutz
Die Juristin und in vielen öffentlichen Unternehmensberatungsprogrammen gelistete Beraterin Nicole Biermann-Wehmeyer vom überregional tätigen Bocholter Bildungsinstitut Wirtschaft (BIW), informiert im Stadt-Kurier über Themen für Unternehmer.
Frau Biermann-Wehmeyer ist seit 1999 Unternehmensberaterin. Sie schult und berät in den Bereichen Unternehmensführung und -nachfolge, Digitalisierung, Social Media Marketing und Kommunikation.
Was ist mit der Facebook Fanpage und der Haftung für Rechtsverstöße?
In den letzten Schulungen zu den Social Media Portalen in großen Unternehmen war das Urteil vom Europäischen Gerichtshof ein Riesenthema.
Wie hoch ist das Risiko?
Einige Unternehmen haben als Folge bereits Ihre Facebook Fanpages in den nicht öffentlichen einsehbaren Modus gestellt oder komplett gelöscht.
Woher kommt diese Panik? Facebook – EUGH Entscheidung löst Unruhe aus
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Betreiber von Facebook-Seiten für Facebooks (potentielle) Datenschutzverstöße mithaften (EuGH, Urteil vom 05.06.2018, Az. C-210/16, Pressemitteilung).
Diese Entscheidung könnte zu einer der wichtigsten im Hinblick auf das Datenschutzrecht werden und das Internet verändern. Denn auch wenn es in dem Fall um Facebook geht, kann die Entscheidung auf alle Online-Dienste, soziale Netzwerke, Social Plugins, Tracking- und Remarketing-Tools oder eingebettete Inhalte, wie z.B. YouTube-Videos angewandt werden.
Das gilt zumindest dann, wenn die Nutzung nicht nur rein persönlichen oder familiären Zwecken dient. Allerdings hat man auf seiner privaten Facebook Seite natürlich auch häufig „Freunde“, die nicht zu dem engsten persönlichen Kreis gehören und die man auch aus geschäftlichen Gründen als Kontakt bei Facebook pflegt.
Wie könnte nun eine solche „Mithaftung“ der Fanpage Betreiber aussehen? Grundsätzlich könnte man natürlich die gegebenenfalls durch Facebook entstehenden Datenschutzverstöße auf die Betreiber der Facebook Fanpages „abwälzen“. Es stellt sich aber meiner Meinung nach die Frage nach der Verhältnismäßigkeit einer solchen Mithaftung.
Grundsätzlich sollte man Facebook zur Verbesserung der Datenschutzrichtlinien erziehen.
Facebook Seiten sind nicht illegal! Facebook – EUGH Entscheidung
Der EuGH hat nicht gesagt, dass Facebook-Seiten illegal sind. Das Gericht hat nur darüber entschieden, ob Betreiber von Facebook-Seiten für potenzielle Datenschutzverstöße Facebooks mithaften.
Ob Facebook tatsächlich Datenschutzverstöße begangen hat, darüber musste der EuGH nicht entscheiden. Diese Fragen werden nun vom Bundesverwaltungsgericht im zweiten Schritt geprüft. Kommt das Gericht jedoch zu der Überzeugung, dass Facebook gegen die Datenschutzvorgaben verstößt, wird Facebook reagieren müssen.
Wie sollen die Unternehme/innen reagieren?
Die Unternehmer/innen sollten in jedem Fall die aktuelle Rechtsprechung verfolgen. Eine Konzentration auf die Website ist eine Konsequenz. Man stellt die wichtigen Inhalte auf die Website und gibt in den sozialen Netzwerken nur einen Hinweis darauf.
Eine sofortige Maßnahme, die schon längst erledigt sein sollte ist, dass man sich die Informationen in der Facebook Fanpage genau anschaut und auf die aktuelle Datenschutzrichtlinie des Unternehmens verweist. Es gibt dafür ein spezielles Eingabefeld.
Die Datenschutzrichtlinie sollte auf alle aktuellen Erforderlichkeiten angepasst werden.
- Cookies-Richtlinie, die eine Zustimmung erforderlich macht und einen Hinweis auf die ausführliche Datenschutzerklärung gibt.
- Die Datenschutzerklärung sollte der Name eines Verantwortlichen für den Datenschutz benannt werden.
- In der Datenschutzerklärung sollte man Bezug auf Google-Analytics und die Social-Media-Portale nehmen.
- Sprechen Sie den Mediengestalter der Website an, ob Plugins genutzt werden, die datenschutzrechtlich bedenklich sind.
- Abzuraten ist beim Speichern der Daten vor Cloud-Lösungen, vor allem unter Einbeziehung eines Drittlands außerhalb der EU.
- Die Nutzung von WhatsApp ist für Unternehmen bedenklich, da mit dem Herunterladen der App die Freigabe erteilt wird, auf die gesamte Kontaktliste Zugriff zu nehmen. WhatsApp gehört zu Facebook, somit ist das sehr weitreichend.
Für die EDV müssen ebenfalls Vorkehrungen getroffen werden:
- Ganz wichtig ist eine regelmäßige Backup-Lösung, denn ohne die kann man die Daten möglicherweise verlieren.
- Eine Firewall sollte vor Hacking schützen.
- Ein Virenschutz ist sinnvoll.
- Ein Sperrbildschirm zum Schutz der Daten
Das ist nur ein kurzer Überblick. Es bleibt spannend!
Rufen Sie mich bei Fragen zur Facebook – EUGH Entscheidung gerne am.
Ich wünsche Ihnen wie immer viel Erfolg.“
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Anfragen für Vorträge und Inhouse-Schulungen bitte unter 02871-2395078.
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