Bewirtungskosten
Im Seminar Buchführung vom Bildungsinstitut Wirtschaft tauchen immer wieder Fragen zu der Verbuchung von Bewirtungskosten und Firmenwagen auf.
Was akzeptiert das Finanzamt und was nicht. Es gibt jede Menge zu berücksichtigen. Bei den Bewirtungskosten werden grundsätzlich nur 70 % der Kosten angesetzt.
Bei der Anerkennung als Bewirtungskosten ist erforderlich, dass die Bewirtung im Vordergrund steht. Wenn ein Opernbesuch ansteht und nur in der Pause ein Glas Champagner gereicht wird, gelten andere Regeln. Aber welche? Was ist, wenn die eigenen Mitarbeiter eingeladen werden. Es gibt monatlich die Möglichkeit bis zu einer Freigrenze von 44 € Mitarbeiteressen als Belohnungsessen zu deklarieren und die Kosten zu 100 % anzusetzen. Welche Voraussetzungen muss nun ein solches Arbeitsessen erfüllen?
Auch die Diskussion um die Besteuerung von Firmenwagen ist im Seminar Buchführung ein häufiges Thema. Macht für mich die 1 %-Versteuerung oder ein Fahrtenbuch mehr Sinn?
Welche Anforderungen sind an das Fahrtenbuch zu stellen? Wann wird ein Firmenwagen anerkannt?
Anerkennung als Firmenwagen? Ein paar Details für Sie:
Firmenwagen sollte im angemessen Verhältnis zur Ertragslage des Unternehmens stehen
Die Kritik des Finanzamtes betrifft vor allem teure Sportwagen, die in keinem gesunden Verhältnis zu der Unternehmenssituation stehen
Grundsätzlich gehen wir nun von einer Anerkennung als Firmenwagen aus und entwickeln ein Rechenbeispiel:
Bei einem Autokauf von 60.000 € plus 19 % Umsatzsteuer in Höhe von 11.400 € haben wir einen Gesamtpreis von 71.400 €.
Man bekommt als Unternehmer demnach eine Erstattung der Vorsteuer in Höhe von 11.400 €.
Das Finanzamt wird diesen Betrag nach Abgabe der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung erstatten.
Zudem hat der Unternehmer die Möglichkeit, die Anschaffung des PKWs abzuschreiben.
Antworten auf alle Fragen und einen kompletten Überblick über die Buchführung und das gesamte Rechnungswesen geben die folgenden Seminare Buchführung mit allen Grundlagen und der Vertiefung der folgenden Themen:
Die Seminare Buchführung in Münster und Düsseldorf finden an folgenden Terminen statt:
Münster: Buchführung Modul I. bis Modul IV.
Düsseldorf: Buchführung Modul I. bis Modul IV.