Nicole Biermann-Wehmeyer

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Seminar Notfall- und Ereignismanagement – Inhalte aus dem Seminar vom BIW

Seminar Notfall und Ereignismanagement

Seminar Notfall- und Ereignismanagement / Dipl. Ingenieur Andreas Kalker

Auszug aus dem Seminar Notfall- und Ereignismanagement vom Bildungsinstitut Wirtschaft.

In Zeiten der „Just in time“ Produktion, Konzentration von Produktionsanlagen und Erhöhung der Produktivität sind Betriebsunterbrechungen durch Schadensereignisse kritischer denn je, da hieraus Lieferengpässe entstehen und der Verlust von Kunden und somit von Marktanteilen nicht auszuschließen ist.

Der Schutz der Mitarbeiter und der Produktionsanlagen kann nicht alleine durch technische Lösungen gewährleistet werden. Vielmehr ist es erforderlich die Mitarbeiter und Anwohner auch durch organisatorische Maßnahmen im Ereignisfall zu schützen.

Ein gut vorbereitetes Notfall- und Krisenmanagement verschafft einem Unternehmen oder einem Standort eines Unternehmens im Falle eines (größeren) Ereignisses die Sicherheit Entscheidungen schnell und angemessen zu treffen.
Das Seminar zum Notfall- und Ereignismanagement vom Bildungsinstitut Wirtschaft verschafft Ihnen einen Überblick.

Das Notfall- und Krisenmanagement umfasst im Wesentlichen folgende Punkte:

Notfallplanung (Gefahrenabwehrpläne)

Krisenmanagement (Personal, Räumlichkeiten, Technik, Organisation)

Notfallübung (praktische Erprobung der getroffenen Maßnahmen)

Neben der Vorbereitung und Implementierung der Systeme ist die praktische Erprobung des Krisenmanagements sehr wichtig, um dessen Funktion zu ge-währleisten und ggf. Verbesserungen einfließen zu lassen.

Hierbei sind die rechtlichen Grundlagen, die Notfallplanung, Aufbau des Krisenmanagements (lokaler Ereignisstab, Werkseinsatzleitung) sowie die Bearbeitung von Ereignissen mit Hilfe von Ablaufplänen ( z.B. Checklisten) zu betrachten.

Das Notfall- und Krisenmanagement sollte bei jeder Firma integraler Bestandteil der Sicherheitskultur sein.

Anforderungen an das Notfall- und Krisenmanagement werden nicht nur durch Gesetze und Verordnung gestellt, sondern auch durch Normen. Das nächste Kapitel gibt hierüber einen Überblick. Das Seminar Notfall- und Ereignismanagement wird auch häufig in der Form einer Inhouse Schulung durchgeführt.

Seminar Notfall und Ereignismanagement
Seminar Notfall und Ereignismanagement

Rechtliche Grundlagen

Die Verpflichtung zur Notfallplanung und Gefahrenabwehr wird in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Normen gefordert.

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Im § 10 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“ werden die Maß-nahmen des Arbeitgebers beschrieben:

(1) Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind… 

12.BImSchV (Störfallverordnung)

Die Störfallverordnung stellt Anforderungen an Betriebe mit sogenannten „erweiterten Pflichten“.

Die Forderungen werden im Zweiten Abschnitt (erweiterte Pflichten) im § 10 „Alarm- und Gefahrenabwehrpläne“ beschrieben. Da es für die Umsetzung keine gültige Verwaltungsvorschrift gibt, hat das BMU die „Vollzugshilfe zur Störfall-Verordnung“ als wichtige Erkenntnisquelle veröffentlicht.

Die wesentlichen Anforderungen werden an den Zeitpunkt der Erstellung, den Inhalt sowie an die Schulung der Mitarbeiter und die Überprüfung (Notfallübungen) gestellt.

Ausblick Seveso III-Richtlinie:

Die Richtlinie 2012/18/EU (Seveso III) wurde am 04. Juli 2012 durch das Europäische Parlament und Ministerrat verabschiedet und trat am 13. August 2012 in Kraft. Die Umsetzung in nationales Recht musste bis zum 31.05.2015 erfolgen. Die Umsetzung ist auch nach mehr als 1 Jahr nach Ablauf der Frist nicht erfolgt.

Für die Betreiber ändert sich in Hinblick auf die Notfallplanung besonders die Informationsverpflichtung gegenüber der Öffentlichkeit. War in der alten Störfallverordnung die Informationsverpflichtung (§11 „Störfallbroschüre“) nur die Betriebe mit erweiterten Pflichten vorgeschrieben, wird diese Verpflichtung durch den §8a auf alle Betriebe erweitert.

Weitere Themen im Seminar Notfall- und Ereignismanagement:

DIN EN ISO 14001:2015

Neben den gesetzlichen Anforderungen stellt auch die DIN EN ISO 14001 im Kapitel „8.2 Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr “ Anforderungen an die Thematik.

Betrieblicher Alarm- und Gefahrenabwehrplan

Der betriebliche Alarm- und Gefahrenabwehrplan (BAGAP) beschreibt Art und Ablauf der vorgesehenen organisatorischen und technischen Maßnahmen nach Erkennen einer Gefahrensituation, die zu einem Ereignis führen kann oder die durch ein bereits eingetretenes Ereignis gegeben ist. Im BAGAP sind die für ihre Durchführung verantwortlichen Personen oder Stellen verbindlich benannt. Hierzu gehören auch die Alarmierungen und Benachrichtigungen von internen und externen Stellen.

Für Standorte mit mehreren Produktionsanlagen empfiehlt es sich den BAGAP in ein Übergeordneten Teil (Gefahrenabwehrplan Werk) und einen anlagenbezogenen Teil (Gefahrenabwehrplan Betrieb) zu unterteilen.

In dem Teil „Werksalarmplan – Gefahrenabwehrplan Werk (GAW)“ werden alle anlagenübergreifenden Maßnahmen für den gesamten Standort beschrieben.

In dem zweiten Teil „Gefahrenabwehrplan Betrieb (GAB)“ werden für jeden Produktionsbereich bzw. jedes Gebäude die konkreten Gefahrenschwerpunkte und Maßnahmen beschrieben.

Der BAGAP sollte, unabhängig der Einstufung eines Betriebes nach Störfallverordnung, die Vorgaben der „Vollzugshilfe zur Störfall-Verordnung“ berücksichtigen

Der BAGAP dient der für die Gefahrenabwehrplanung zuständige Behörde als Grundlage für die Erstellung eines externen Notfallplans (Sonderschutzplan) unter Berücksichtigung der Vorgaben aus den Feuerschutzgesetzen der Länder.

Notfallmanagement/Krisenmanagement:

Für die Umsetzung der festgelegten Maßnahmen in dem BAGAP ist es zweckmäßig ein Notfallmanagement mit einem Ereignisstab (Krisenstab) zu etablieren.

Für ein effektives Notfallmanagement stellt man sich die Fragen „Wie soll das Notfallmanagement aufgebaut sein?“ und „Wer ist für die Abarbeitung von Ereignissen verantwortlich?

Der Aufbau des Notfallmanagements umfasst folgende Punkte:

  • Organisationsstruktur (Notfallplanung, Checklisten, Technik, Räume, etc.
  • Festlegen der Zuständigkeiten (Ereignisstab, Krisenstab)
  • Notfallübungen

Organisationsstruktur

Die festgelegten Maßnahmen im BAGAP unterstützt den Ereignisstab bei der Eingrenzung von Schadensereignissen mit Auswirkungen innerhalb und außer-halb der Werkgrenzen.

Der Ereignisstab setzt sich aus Ereignismanagern und, je nach Ereignis, aus Fachabteilungen zusammen.

Um ein Schadensereignis konsequent und strukturiert abzuarbeiten sind Checklisten ein sehr gutes Hilfsmittel. Sie dienen zum einen als „roter Faden“ und zum anderen zur Dokumentation der Ereignisse.

Für die Ereignisabarbeitung werden neben den Räumlichkeiten für den Ereignisstab Räumlichkeiten für die Presse und die Behördenvertreter benötigt.

Die Größe und Ausstattung der Räumlichkeiten sollte im Vorfeld mit den Behörden abgestimmt werden.

Für die Presse sollte ein Raum außerhalb des Werksgeländes zur Verfügung gestellt werden, damit eine koordinierte Führung der Pressevertreter zum Ereignisort erfolgen kann.

Weitere Details aus dem Seminar Notfall- und Ereignismanagement:

Festlegung der Zuständigkeiten (Ereignisstab)

Die Mitglieder des Ereignisstabes sollten sich aus Ereignismanagern (verantwortlich handelnde Mitarbeiter der Firma) und Fachressourcen zusammensetzen. Hierzu zählen Geschäftsführer, Werkleiter, Leiter der Produktion und Betriebs- / Bereichsingenieure. Zusätzlich erfolgt die Unterstützung durch Mitarbeiter der Öffentlichkeitsarbeit und verschiedener technischer Fachabteilungen. Für die Bewältigung der Aufgaben im Rahmen des Ereignisstabes ist es sinnvoll ein schriftliches Anforderungsprofil mit Einarbeitungsplan zu erstellen.

Anforderungsprofil:

  • Mehrjährige Betriebszugehörigkeit
  • Gute Kenntnis der Organisationsstruktur des Standortes und des Unter-nehmens
  • Kenntnisse über die Produktionsabläufe und der Infrastruktur am Standort
  • Fähigkeit, Unternehmensinteressen gegenüber Dritten (z. B. Behörden) zu vertreten
  • Gutes Verständnis / aktive Unterstützung der Sicherheits-Philosophie
  • Erfahrung mit Projektarbeit / Teamleitung
  • Gute Kommunikationsfähigkeit

Notfallübungen

Neben der Vorbereitung ist die praktische Erprobung des Ereignismanagements sehr wichtig, um dessen Funktion zu gewährleisten. Für die Planung von Ereignisstabsübungen müssen folgende Schwerpunkte betrachtet werden:

  • Szenario „Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl?“,
  • Vorbereitung „Welche Informationen und Dokumente sind erforderlich?“,
  • Durchführung „Wie geht man in der Praxis am besten vor?“

Szenario

Die Auswahl des Szenarios ist der Grundstein der gesamten Krisenstabsübung und entscheidet über Erfolg oder Misserfolg. Es ist wichtig, dass sich die Teilnehmer mit dem Szenario identifizieren und sich in Ihrem Aufgaben-/ Zuständigkeitsbereich wiederfinden. Das Szenario muss außerdem an den Trainings-/Kenntnisstand der Teilnehmer angepasst sein.

Nach dieser Betrachtung erfolgen die Festlegung der Schutzziele und die Auswahl der Quelle(n) für das Szenario (Auszug aus dem Seminar Notfall- und Ereignismanagement) :

Vorbereitung

Nachdem das Szenario festgelegt wurde, müssen die Vorgaben durch Angaben aus vorhandenen Dokumenten bestätigt und mit deren Hilfe Details ausge-arbeitet werden.

Die Vorbereitung der Räume ist besonders dann wichtig, wenn diese auch für andere Zwecke (z.B. Besprechungs- oder Schulungsräume) genutzt werden. Hierbei müssen nicht nur Räumlichkeiten für die Übung sondern auch für andere Beteiligte (Mitspieler, Behörden, Presse etc.) zur Verfügung gestellt und vorbereitet werden.

Durchführung

Für die erfolgreiche Umsetzung der Ereignisstabsübung ist eine exakte Beschreibung im Übungsskript notwendig. Dies hat zum einen den Vorteil, dass die Übung nachvollziehbar und nachprüfbar ist und das Übungsskript als „roter Faden“ durch die Übung führt.

Nachbereitung:

Nach jeder Übung sollte es eine kritische Nachbetrachtung geben. In der Nachbesprechung wird die Erreichung der gesteckten Ziele besprochen aber auch Punkte für vorhandenes Verbesserungspotenzial analysiert. Zum Abschluss sollte der Übungsleiter bei den Mitspielern ein Feedback einholen, um auch hier Verbesserungspotenzial für die zukünftige Übungsvorbereitung zu finden.

Die Verbesserungspunkte werden in einem Protokoll festgehalten und die Abarbeitung mit Verantwortlichen und Zeitplan dokumentiert.

Informationen zum Seminar zum Notfall- und Ereignismanagement:

Staatlich anerkannt nach  § 9 der 5. BImSchV für Störfallbeauftragte :

Seminar Notfallplanung und Ereignismanagement

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