Pflichtschulungen in Unternehmen
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Pflichtschulungen für Unternehmen
Inhouse- und Online Schulungen - E-Learning
Bundesweite Referenzen





















IT & Datenschutz
Datenschutz-Schulung (Art. 39 DSGVO)
- Inhalte: Umgang mit personenbezogenen Daten, Rechte der Betroffenen, Datensicherheit
- Pflicht: regelmäßig, besonders bei neuen Mitarbeitenden oder Änderungen
IT-Sicherheitsschulung (z. B. nach NIS2 oder ISO 27001)
- Inhalte: Passwörter, Phishing, sichere Systeme, Datenschutz
- Jährlich empfohlen (und verpflichtend für Unternehmen mit kritischer Infrastruktur oder Zertifizierungen)
Arbeitsschutz & Sicherheit
Unterweisung Arbeitsschutz (§ 12 ArbSchG, DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)
– Inhalte: Gefahren am Arbeitsplatz, Schutzmaßnahmen, Verhalten bei Unfällen
– Pflicht: mind. 1× jährlich oder bei Änderungen/EreignissenErste-Hilfe-Unterweisung (DGUV Vorschrift 1)
– Inhalte: Sofortmaßnahmen, Notruf, Umgang mit Verletzten
– Pflicht für Ersthelfer + regelmäßige Auffrischung alle 2 JahreBrandschutzunterweisung (§ 10 ArbSchG, ASR A2.2)
– Inhalte: Verhalten im Brandfall, Alarmierung, Fluchtwege
– Pflicht: Mindestens einmal jährlich, besonders für BrandschutzhelferAufklärung zu den im jeweiligen Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscheinrichtungen, Wandhydranten, Alarmierungseinrichtungen etc.)
Evakuierung & Notfallmanagement
Inhalte: Verpflichtend im Rahmen des organisatorischen Brandschutzes Verhalten im Gefahrenfall (Evakuierung, Flucht- und Rettungswege, Sammelstelle) unterwiesen werden
Brandschutzhelfer (DGUV Information 205-23)
Brandschutzhelfer (DGUV Information 205-23): Wiederholung der Brandschutzhelfer-Ausbildung Zur Auffrischung der Kenntnisse empfiehlt es sich, die Ausbildung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen ist in kürzeren Abständen eine Wiederholung der Ausbildung erforderlich, dies können z. B. sein:
- Erfordernisse aus der Gefährdungsbeurteilung, wie z. B. eine besondere Anforderung an die Wirksamkeit der Ausbildung und damit auch an eine Wiederholung zum Wissens-/Kenntnisstand des Brandschutzhelfers,
- Neue Produktions- und Arbeitsverfahren mit veränderter Brandgefährdung, die Einfluss auf das Löschmittel bzw. die bereitgestellten Feuerlöscheinrichtungen und die Löschtaktik haben,
- Versetzung eines Brandschutzhelfers in Arbeits-/Betriebsbereiche, die ein vom bisherigen Bereich abweichendes Vorgehen bei der Erstbrandbekämpfung erfordern.
Pflichtunterweisungen nach DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)
Erstunterweisung und regelmäßige Unterweisungen
Rechtsgrundlage:
- DGUV Vorschrift 1 § 4
- 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Vor Aufnahme der Tätigkeit
- 1× jährlich
- Zusätzlich bei Veränderungen, Unfällen oder neuen Gefährdungen
Inhalte: Allgemeiner Arbeitsschutz, Unfallgefahren im Betrieb, Verhalten bei Notfällen, Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Sicherheitsunterweisung Maschinen/Arbeitsmittel
Rechtsgrundlage: BetrSichV + DGUV Regel 100-500
Pflicht für alle, die Maschinen, Anlagen oder Werkzeuge bedienen.
Heben und Tragen / Ergonomie-Unterweisung
Ziel: Gesundheitsschutz bei körperlicher Arbeit, Rückenprävention
Pflicht: Besonders bei Lager-, Pflege- oder Produktionsarbeiten
Unterweisung für Bildschirmarbeitsplätze
Grundlage: ArbStättV / DGUV Information 215-410
Inhalte: Ergonomie, Pausen, Augenschutz
Pflicht: Für alle mit Büro-/PC-Arbeitsplätzen
Brandschutz- und Evakuierungsunterweisung
DGUV Regel 205-023, ASR A2.2
Pflicht: Jährlich + bei Neueintritt
Erste-Hilfe-Ausbildung und Auffrischung
DGUV Vorschrift 1 § 26
Mind. 1 Ersthelfer je 20 Beschäftigte im Büro,
1 pro 10 Beschäftigte in Produktion
Auffrischung alle 2 Jahre
PSA-Unterweisung (Persönliche Schutzausrüstung)
DGUV Vorschrift 1 + BetrSichV
Pflicht: Bei Verwendung von z. B. Helm, Gehörschutz, Sicherheitsschuhen
Sie suchen eine Inhouse Schulung für Ihr Unternehmen?
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Compliance & Recht
- Compliance Basis Schulungen
- Compliance Schulungen Für Führungskräfte
- Compliance Schulungen im Einkauf und Vertrieb
- Antikorruptions- / Integritätsschulung
– Inhalte: Verhalten bei Vorteilsnahme/-gabe, Interessenkonflikte, Hinweisgeberschutz
– Pflicht in vielen Unternehmen ab bestimmter Größe oder öffentlicher Nähe - Gleichstellung, Diversity & Antidiskriminierung (AGG § 12–14)
– Inhalte: Schutz vor Benachteiligung, Diversity-Kultur
– Pflicht: bei Neueintritt, danach empfohlen
KI-Pflichtschulung nach Artikel 4 der EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO)
Zielgruppe der KI-Pflichtschulung nach Art. 4 KI-VO:
- Alle Personen, die Hochrisiko-KI-Systeme entwickeln, einsetzen oder verantworten – insbesondere IT-Fachkräfte, Fachanwender, Führungskräfte und Compliance- oder Datenschutzbeauftragte.
- Personen, die KI in folgenden Bereichen nutzen: Automatisierte Bewertung von Bonität, Riskoprofilen, dynamische Preissysteme. KI-gestützte Systeme zur Entscheidungsautomatisierung, KI zur Mitarbeiterbewertung oder -steuerung
1. Agenda: Relevanz der Schulung im Kontext der KI-Verordnung
2. Grundlagen der Künstlichen Intelligenz
Definition und Abgrenzung zu anderen Technologien
Arten von KI (schwache vs. starke KI)
Maschinelles Lernen und neuronale Netze (kurze Einführung)
3. Rechtliche Rahmenbedingungen (KI-Verordnung)
Grundzüge der EU-KI-Verordnung
Bedeutung der Schulungspflicht
Relevante Vorschriften für den beruflichen Einsatz von KI
4. Vorstellung gängiger KI-Tools
Textgenerierung: ChatGPT, DeepL Write
Bildgenerierung: DALL-E, Midjourney
Datenanalyse: Google AutoML, Microsoft Azure AI
Automatisierung: UiPath, Zapier mit KI-Integration
Spracherkennung & -synthese: Whisper, ElevenLabs
5. Chancen und Risiken der Nutzung von KI
Effizienzsteigerung und Automatisierung
Datenschutz und ethische Herausforderungen
Bias in KI-Systemen und Verantwortlichkeit
6. Praktische Anwendungsfälle
E-Mail-Optimierung mit KI
Automatisierte Zusammenfassungen von Texten
Erstellen von einfachen Datenanalysen mit KI-Unterstützung
Durch die langjährigen Erfahrungen unserer Dozentinnen/Dozenten in diversen Branchen und im medizinischen Bereich, werden die Inhalte passend zu Ihrem Alltag in dem Unternehmen, der Praxis, Klinik oder Ihrer Einrichtung vermittelt. Sowohl die Praxisbeispiele, als auch die Lernmethoden werden den individuellen Bedürfnissen Ihrer Mitarbeiter/-innen angepasst.
in Industrie Unternehmen
für den Handel
für Behörden
für Behörden und
öffentliche Einrichtungen
Medizin & Kliniken
- Sie möchten eine Beratung zu Ihrer Schulung?
- Rufen Sie uns gerne an: Ansprechpartnerin Annette Wenning 02871-239507 - 8
- Wir beraten Sie gerne und freuen uns auf Sie!
Organisation & Durchführung
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Präsentation & Unterlagen
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FAQs E-Learning
Nach dem Kauf erhalten Sie umgehend eine E-Mail mit den Zugangsdaten und einer Kurzbeschreibung zum Login. Dann sind Sie nur noch einen Klick entfernt von der ersten Lektion. Viel Spaß und Erfolg!
Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Unsere Basismodule sind für jeden geeignet.
Das Bildungsinstitut Wirtschaft arbeitet mit modernen Interaktionsmethoden und Tools. Es wird somit nicht langweilig! Wir nutzen 3 D Präsentationen, Videos, Checklisten, Quizanwendungen, Experteninterviews, Animationen
Infos zum Schulungsthema
Pareto entdeckte, dass 80 % der Wirkungen auf 20 % der Anstrengungen zurückgehen
20 % der Produkte sorgen für 80 % des Gewinns
20 % des Produktionsablaufs sorgen für 80 % der Fehler im Unternehmen
Fokussieren Sie sich auf die wichtigen 20 %!
Welche Dinge sind mir wichtig?
Welche Aufgaben kann ich delegieren?
Effektivität: Ich weiß was wichtig ist!
Effizienz: Ich weiß daher auch wie ich die Dinge sehr gut erledigen kann!
Alle Gegenstände entfernen (Schreibtisch, Lade,Schrank) entfernen
Inspektion der Gegenstände
Brauche ich diesen Gegenstand wirklich?
Wann habe ich Ihn zuletzt genutzt?
Gibt es etwas Besseres mit gleicher Funktion?
Extra Kiste für Reserve- Sachen
Sortieren Sie nach Funktion in Boxen
Bei Belegen: Aufbewahrungsfrist? Digitalisierungsmöglichkeit? Abheften?
Nur das Nötigste auf dem Schreibtisch lassen
Aufbewahrungsboxen und Akten gut beschriften!