Selbständig machen als Tierarzt? Tipps vom Bildungsinstitut Wirtschaft
Neugründung oder Praxisnachfolge
Wer als Tierarzt den Weg in die Selbstständigkeit gehen und eine eigene Praxis haben möchte, hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
Eine Praxis neu zu gründen oder eine bestehende Praxis zu übernehmen und somit den Weg der Praxisnachfolge zu beschreiten.
Die Übernahme hat einige Vorteile:
- Professionell eingerichtete Räumlichkeiten
- Medizinische Ausstattung
- Ein hoffentlich eingespieltes Mitarbeiter-Team
- etablierter Patientenstamm
- bekannte Kenn- und Umsatzzahlen
- verlässliche Zukunftsprognose
- bessere Planungssicherheit
Dem gegenüber stehen die Nachteile bei einer Neugründung:
- Kostenaufwand der Neueinrichtung
- Personalsuche
- Neustrukturierung des EDV-Systems
- hohe Kosten für das Marketing
- keine Bestandszahlen
- Unsicherheit bezüglich des Patientenaufkommens
Weitere Vorteile sind die begleitete Einarbeitung und Fortbildung durch den Praxisinhaber an den übernehmenden Tierarzt.
Welche Rechtsformen sind möglich?
Die Einzelpraxis
Ein Einzelunternehmen entsteht automatische bei Gründung durch einen einzelnen Tierarzt.
Die Folgen sind, dass der Arzt alle Rechte und Pflichten der Praxis in einer Person übernimmt. Er haftet mit seinem gesamten Vermögen.
Theoretisch ist auch die Möglichkeit der Gründung einer GmbH als Einzelperson möglich. Diese ist jedoch mit einigen aufwendigen Formalitäten verbunden.
Es wird eine GmbH-Satzung erstellt und es erfolgt eine Beurkundung durch einen Notar. Zudem wird unabhängig vom finanziellen Überschuss der Praxis ein Geschäftsführergehalt festgelegt. Dieses unterliegt der Lohnsteuer und die wird zunächst nicht davon beeinflusst, ob die Praxis finanziell Gewinne oder Verluste schreibt. Bei einem Einzelunternehmen sind jederzeit Privatentnahmen möglich, die der Arzt nach dem jeweiligen betriebswirtschaftlichen Status entscheiden kann .
Ein weiterer Aufwand entsteht durch die Verpflichtung einer GmbH zur doppelten Buchführung. Unterjährig in Form der Gewinn- und Verlustrechnung als auch die Erstellung einer Bilanz zum Jahresende durch den Steuerberater.
Weitere optionale Rechtsform bei Ärzten – Die Praxisgemeinschaft
In einer Praxisgemeinschaft liegt die Leitung der Praxis in den Händen mehrerer Inhaber oder auch Gesellschafter. Das ist dann ein Zusammenschluss von zwei oder mehr Arztpraxen zu einer Gemeinschaft. Jede Praxis behält jedoch ihre wirtschaftliche Eigenständigkeit. Ebenso bleibt eine steuerliche und rechtliche Selbständigkeit erhalten. Es handelt sich um einen Zusammenschluss mehrerer Einzelunternehmen.
Selbständig machen als Tierarzt: Die Gemeinschaftspraxis
Als Rechtsform bei Ärzten ist zudem die Gemeinschaftspraxis möglich.
Zwei oder mehr Gesellschafter führen gemeinsam eine Gemeinschaftspraxis . Die beteiligten Einzelpersonen sind in diesem Fall jedoch nicht rechtlich eigenständig. Der Jahresabschluss erfolgt gemeinsam in einem Jahresabschluss. Es liegt zudem keine wirtschaftliche Eigenständigkeit der einzelnen Tierärzte vor.
Der Behandlungsvertrag kommt nicht dem jeweiligen einzelnen Arzt zustande, sondern mit der Gemeinschaftspraxis. Die Aufteilung der Ärzte untereinander erfolgt dann intern durch den Gesellschaftsvertrag.
Die Abrechnung erfolgt bei der Gemeinschaftspraxis getrennt nach Gesellschaftern. Die Verteilung der Gewinnanteile erfolgt über die in dem Gesellschaftervertrag geregelte Gewinnverteilung. Die Besteuerung nach dem Einkommenssteuergesetz erfolgt über den persönlichen Steuersatz des jeweiligen Arztes.
Die Gemeinschaftspraxis wird häufig in der Form einer GbR geführt. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts wird auch gerne von Anwälten und Steuerberatern genutzt. Wichtig ist in diesen Fällen ein ausführlicher GbR- Vertrag. In einem solchen Vertrag sollten Arbeitszeit, Aufgaben, Gewinnverteilung festgelegt werden. Personalentscheidungen sollten mit Zustimmung aller Gesellschafter getroffen werden.
Vorbereitung des Verkaufs
Selbständig machen als Tierarzt – Wie erfolgt nun die Abwicklung des Verkaufs?
Folgende Fragen stehen bei der Abwicklung im Fokus
- Wert der Praxis?
- Steuerrechtliche der Beratungen – Fakten aus dem Steuerrecht
- Rechtliche Beratung bzgl. der Gesellschafterverträge
- Verbleib als Berater/in prüfen
- Beratervertrag und Verkauf und steuerliche Gesichtspunkte
- Verkauf eines Gesellschafteranteils
- Information des Teams über den Stand der Verhandlungen
- Rechtzeitige Information des Patientenstamms
Ausstiegsstrategien
Es kann ein kompletter Verkauf der Praxis erfolgen. Die Möglichkeit, einen Gesellschafter zunächst mit hinzuzunehmen ist eine Option für einen weichen Übergang.
Viele Ärzte bleiben den Praxen auch als Berater erhalten. Für den Patientenstamm häufig eine sehr gute Variante.
Checkliste für die Unterlagen
Zur Abstimmung aller Beteiligten sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen der letzten drei Jahre
- BWAs & SuSa-Listen der letzten 3 Jahre
- Inventarverzeichnis
- Bestehender Mietvertrag oder Pläne bzgl. der Immobilie
- Arbeitsverträge
- Leasing-, Wartungs- oder sonstige Verträge
- Übernahmevertrag
Folgende Erwägungen gehören zur Entscheidung und in den Businessplan der Praxisübernahme. Weiterhin sind diese Fakten wichtig für die Bewertung einer Arztpraxis.
- Umsatz und Gewinn
- Gründungszeitpunkt (Vorstellung Käufer)
- Übergabezeitpunkt (Vorstellung Verkäufer)
- Fachgebiete
- Überweisungsstruktur
- Leistungsspektrum
- Patientenstruktur
- EDV
- Qualität des Standortes
- Qualität des Personals
- Qualität der Praxisorganisation
- Zukünftige Erfolgsaussichten
- Standorterwägungen (Anbindung, Parkplätze, Barrierefreiheit)
- Personalorganisation und Personalkosten
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Selbständig machen als Tierarzt
