Nicole Biermann-Wehmeyer

Autorin, Juristin, Compliance Officer, Digitalisierungsberaterin

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Steuerberater oder Buchhalter? Tipps im Buchführungsseminar vom BIW

Steuerberater Buchhalter

Buchführungsseminar in Bocholt zur Fortbildung für IHRE Karriere und eine Übersicht über das interne und externe Rechnungswesen

Sofern Sie die Erstellung Ihrer Buchhaltung auslagern – unabhängig davon, ob an einen Steuerberater oder Buchhalter gilt der folgende Grundsatz:

Eine gute Zusammenarbeit senkt die Honorarkosten!

Haben Sie schon einmal überlegt, ob Sie der Buchhaltung nicht vielleicht zuarbeiten können? Erledigen Sie die Vorarbeiten selbst und man kann Ihnen diese Tätigkeiten nicht in Rechnung stellen. Fragen Sie Ihren Steuerberater oder Buchhalter einfach, an welcher Stelle Sie unterstützend und kostensparend eintreten können.

Zunächst sollten Sie wissen, dass weder Steuerberater noch Buchhalter frei entscheiden können, wie hoch das in Rechnung gestellte Honorar sein wird. Es ist nämlich genau festgelegt, was verlangt werden darf.

Man spricht über die so genannte Gebührenverordnung. Darin festgehalten ist, wie sich der Gegenstandswert einer Tätigkeit sowie der zugehörende Gebührensatz bemisst. Je nach Aufwand und Schwierigkeitsgrad gibt es kleine Abrechnungsspielräume.

Tätigkeiten wie Beratungen, die nicht in der Gebührenverordnung festgehalten sind werden nach Zeitaufwand berechnet.

Lassen Sie sich einmal erklären, wie sich die monatliche Rechnung Ihres Steuerberaters zusammensetzt. Sicher finden sich die ein oder andere Einsparungsmöglichkeit. Ihr Steuerberater oder Buchhalter wird es Ihnen nicht übel nehmen, wenn Sie konkret nachfragen:

  • Was bedeuten die einzelnen Rechnungspositionen?
  • Lässt sich der Zeitaufwand reduzieren, wenn gewisse Vorleistungen von Ihnen erbracht werden?
  • Was können und wollen Sie selbst übernehmen? Möglicherweise können Sie die Buchungen auch schon selbst erfassen und lassen diese dann „nur“ noch überprüfen?

Um es noch einmal in aller Deutlichkeit festzuhalten: Eigeninitiative siegt!

Da Sie aber natürlich nicht Ihr eigentliches Kerngeschäft aus den Augen verlieren dürfen und hier das Hauptaugenmerk drauf liegen muss, wollen wir Ihnen an dieser Stelle kurz aufzeigen, welche Arbeiten Sie übernehmen können.

Hierbei gilt, dass alle, einzelne oder kombinierte Tätigkeiten erledigt werden können:

  • Sortieren der Belege – ordentliche Ablage anstelle des bekannten „Schuhkartons“
  • Kontieren der Geschäftsvorfälle mit Hilfe des Kontenrahmens
  • Bankbewegungen bereits elektronisch erfassen oder dem Programm des Buchhalters kompatibel zuführen
  • Erstellen der Umsatzsteuer-Voranmeldung sowie Übertragung an das Finanzamt – Elster-Software macht´s möglich

So kann an dieser Stelle angemerkt werden, dass sich das Honorar für die Erstellung der Buchhaltung inkl. der Nebenleistungen am Umsatz des Unternehmens bemisst.

Buchführungsseminar Bocholt Bildungsinstitut Wirtschaft
Buchführungsseminar Bocholt Bildungsinstitut Wirtschaft

Buchführungsseminar in Bocholt zur Fortbildung für IHRE Karriere und eine Übersicht über das interne und externe Rechnungswesen

Wer also wenig Einzelbuchungen vorzuweisen hat, dafür aber sehr hohen Umsatz wird unter Umständen ordentlich in die Tasche langen dürfen – auch wenn die Arbeit nicht unbedingt sehr zeitaufwendig für den Steuerberater ist. Hier würde es sich möglicherweise empfehlen, die Buchungen selbst durchzuführen und dem Steuerberater die Auswertungen für die Jahresabschluss-Erstellung zur Verfügung zu stellen.

Betreiben Sie hingegen ein Unternehmen mit vielen kleinen Einzelbuchungen kann der Steuerberater dieses erhöhte Buchungsaufkommen ebenfalls zum Anlass einer erhöhten Honorarrechnung nehmen. Sehen Sie hier die Möglichkeit, die Buchungen in einer Weise vorzubereiten?

Aber nicht nur die Übernahme verschiedener Arbeit durch Eigenleistung wird Ihnen die Kosteneinsparung bringen. Betrachten Sie auch weiterhin das verbleibende Honorar! Stellt man Ihnen jede einzelne, noch so kleine Frage via Telefon oder Email in Rechnung? Haben Sie dies zu Beginn Ihrer Zusammenarbeit so vereinbart?

Machen Sie ab und an einmal den Kostencheck, um auch dauerhaft kalkulieren zu können. Macht es möglicherweise sogar Sinn, eine Pauschalvereinbarung zu treffen?

Kennen Sie die Weisheit „Sprechenden kann geholfen werden?“

Suchen Sie das Gespräch mit dem Steuerberater oder Buchhalter und kommen Sie gemeinsam zu einem beiderseitig erfolgversprechenden Ergebnis!

Und ganz nebenbei: Je mehr Einblick Sie in Ihre eigenen Zahlen haben, desto mehr betriebswirtschaftliches Verständnis entwickeln Sie für Ihre unternehmerische Lage.

Viel Erfolg wünsche Ihnen dabei das Team des BIW!

Telefonische Informationen unter: 02871-2395078

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