Auszug aus dem Buchführungsseminar Bildungsinstitut Wirtschaft
Bin ich eigentlich gesetzlich zur Buchführung verpflichtet?
Wenn unsere Seminarteilnehmer diese Frage stellen, meinen sie in der Regel die doppelte Buchführung samt Jahresabschluss mit Gewinn- und Verlustrechnung.
Die Antwort lautet: es kommt darauf an…
Auszug aus dem Buchführungsseminar Bildungsinstitut Wirtschaft:
Die gesetzliche Buchführungspflicht gilt für:
- Alle Kaufleute (im Sinne des §1 HGB)
- Eine GmbH oder UG als Variante der GmbH, eine AG, OHG, KG und GmbH&Co. KG gelten dabei IMMER als Kaufleute (auch wenn sie sich nicht mit dem Handel befassen)
- Nicht- Kaufleute mit
- einem Umsatz von mehr als 600.000 € pro Kalenderjahr ODER
- einem Gewinn aus einem Gewerbebetrieb von mehr als 60.000 € in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren
- Gründer, die im ersten Geschäftsjahr
- einem Umsatz von mehr als 600.000 € pro Kalenderjahr ODER
- einem Gewinn aus einem Gewerbebetrieb von mehr als 60.000 € haben
Dementsprechend sind alle anderen Nicht- Kaufleute, Freiberufler und Betriebe der Land und Forstwirtschaft nicht gesetzlich zur Buchführung verpflichtet.
Bei Freiberuflern gilt zudem die Sonderregelung, dass auch bei Überschreiten der oben genannten Umsatz- und Gewinngrenzen keine doppelte Buchführung erforderlich ist. Man geht bei Freiberuflern von einfachen Prozessen aus daher reicht die einfache Buchführung aus.
Im Gegensatz zur Doppelten Buchführung versteht man unter „einfache Buchführung“ die Dokumentation von Einnahmen und Ausgaben. Diese Art der Dokumentation ist für kleine Betriebe geeignet. Für die Gewinnermittlung (oder Verlustermittlung) am Ende des Geschäftsjahres wird auf diese Grundlage eine Einnahmen- Überschußrechnung (kurz EÜR) erstellt. Die Angaben werden in ein Formular (Anlage EÜR) an das Finanzamt übertragen.
Die doppelte Buchführung hingegen erfordert die doppelte Verbuchung jedes Geschäftsvorfalls. Zudem ist am Jahresende die Erstellung einer Bilanz erforderlich. Als Vorbereitung des Jahresabschlusses ist eine Inventur erforderlich. Die Vorschriften über die doppelte Buchführung finden Sie im Handelsgesetzbuch.
Mehr Details erfahren Sie im Buchführungsseminar vom Bildungsinstitut Wirtschaft.
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