Nicole Biermann-Wehmeyer

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Wann reicht die Einnahmenüberschussrechnung ? Seminar Buchführung

Einnahmeüberschussrechnung

Seminar Buchführung: Einreichen der Anlage EÜR beim Finanzamt

Viele Seminarteilnehmer im Seminar Buchführung schreckt allein der Begriff „Formular” ab. Wo wird was eingetragen? Was bedeutet denn AfA? Muss ich überhaupt die EÜR einreichen? Fragen über Fragen, die zeigen, dass es eine große Verunsicherung bei den Unternehmerinnen und Unternehmern im Seminarraum gibt. Und sicherlich nicht nur hier, sondern auch da draußen.

Die Einnahmenüberschußrechnung (kurz EÜR) ist von Kleinunternehmern bzw. Kleinunternehmerinnen zusammen mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Kleinunternehmer im Sinne des §19 Umsatzsteuergesetzes (kurz UStG) sind diejenigen Unternehmer, deren Umsatz (zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr unter 17.500 € lagen und deren Umsatz im laufenden Kalenderjahr 50.000 € voraussichtlich nicht überschreiten wird. Außerdem reicht auch der Freiberufler eine EÜR ein. Für ihn gelten keine besonderen Umsatz- oder Gewinngrenzen. Das sieht bei den Gewerbetriebenden anders aus. Diese haben Grenzen zu berücksichtigen. Wer von den Gewerbetreibenden unterhalb einer Gewinngrenze von 60.000 € oder einer Umsatzgrenze von 600.000 € liegt ist ebenfalls verpflichtet die EÜR zu erstellen.

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Die Steuerformulare werden jedes Jahr neu herausgegeben und sind unter https://www.elster.de zu finden. Die ausgefüllte Anlage EÜR ist spätestens bis zum 31. Mai des Folgejahres einzureichen. Das heißt die EÜR für 2015 ist bis spätestens am 31.05.2016 einzureichen. Diesen Stichtag können Sie sich schon mal notieren, wenn Sie zur EÜR verpflichtet sind.

Jetzt ist die Betriebseinnahme und die Betriebsausgabe gefragt. Diese zu ermitteln ist ein Kinderspiel für alle, die sich unsere Grundlagen der Buchführung zu Herzen genommen haben. Die Summe der Betriebsausgaben wird von der Summe der Betriebseinnahmen abgezogen. Ist der Wert positiv, haben wir einen steuerpflichtigen Gewinn erzielt. Ist das Ergebnis negativ, sprechen wir von einem steuerpflichtigen Verlust. Im Prinzip war es das. Ein paar kleine Stolperfallen sind noch versteckt, aber die decken wir in den Seminaren gemeinsam auf.

Viele Kleinunternehmer in unseren Seminaren sind nach dem Seminar guter Dinge zukünftig die Anlage EÜR selber zu erstellen. Und selbst wenn sie sie nicht eigenständig erstellen- sie haben jetzt einen viel besseren Überblick und können wertvolle Vorarbeit leisten. Denn Sie wissen ja jetzt genau, worauf es ankommt.

Weitere Details erfahren Sie im Seminar Buchführung:

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