Was bedeutet das Jameda Urteil?
Von Juristin und Dozentin Nicole Biermann-Wehmeyer
Das Geschäftsmodell von Jameda
Jameda steht seit längerer Zeit in der Kritik, da zahlende Premium Kunden und Ärzte, die nicht für den Account zahlen, sehr unterschiedlich behandelt werden. Durch monatliche Zahlungen können die Ärzte ihren Account aufwerten, Bilder hinterlegen und sich in herausgehobener Form präsentieren.
Das Portal, welches nach eigenen Angaben sechs Millionen Besucher pro Monat verzeichnen kann, hat auf Gratis Profilen Werbung von zahlenden Kollegen ermöglicht und sich somit verständlicherweise der Kritik des Gruppenzwangs und der fehlenden Neutralität ausgesetzt.
Im Jahr 2014 entschied der Bundesgerichtshof noch, dass der freie Austausch über die Qualität von Arztbesuchen Vorrang gegenüber dem Datenschutz hat. Es wurde demnach eine Klage auf Löschung eines Profils abgewiesen.
Was besagt nun das Jameda Urteil?
- Die Hautärztin bekam im Gegensatz zu den Verhandlungen in den Vorinstanzen teilweise Recht
- Ihr Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung ist stärker als das Recht von Jameda auf Meinungsfreiheit- und Medienfreiheit
- Zudem wurde bemängelt, dass auf dem Gratis Profil der Klägerin Werbung für andere Ärzte eingeblendet wurde
- Beispielsweise: “Andere Ärzte in der Umgebung mit Bewertungen und Standort”
- Dabei handelte es sich um Werbung zahlender Kunden
- Durch die Möglichkeit, Werbeanzeigen zu schalten, verlasse Jameda „ihre Stellung als ,neutraler‘ Informationsvermittler“, erklärt nun der BGH
- Es wurde demnach festgestellt, dass Jameda die Grenzen der Neutralität überschritten hat
- Werbung auf Gratisprofilen von anderen konkurrierenden Ärzten ist somit nicht mehr möglich
Wie ist nun die Reaktion von Jameda:
Jameda hat die Anzeigen zahlender Kunden auf den kostenfreien Profilen der Ärzte nach Vorgaben der Bundesrichter mit sofortiger Wirkung entfernt.
Damit würde laut dem Münchener Unternehmen auch kein Löschgrund von Profilen mehr bestehen.
Das Geschäftsmodell ist demnach nur einige Stunden nach dem Urteil geändert worden.
Es bleibt spannend.
Weitere Details werden wir später noch näher erklären im Blog vom BIW: