Nicole Biermann-Wehmeyer

Autorin, Juristin, Compliance Officer, Digitalisierungsberaterin

Nicole-biermann-wehmeyer-quadrat

Bildungsinstitut Wirtschaft

Das Onlinemagazin

Bildungsinstitut-Wirtschaft

Lara Wehmeyer

Studentin

Die besten BIW-Blogs, die Ihr Business ankurbeln und Lösungen schaffen

Datenschutz im Bewerbungs- und Einstellungsverfahren

Datenschutz im Bewerbungs- und Einstellungsverfahren - Bildungsinstitut Wirtschaft

Datenschutz im Bewerbungs- und Einstellungsverfahren

Datenschutz im Bewerbungs- und Einstellungsverfahren - Bildungsinstitut Wirtschaft

Datenschutz im Bewerbungs- und Einstellungsprozess

Bei Bewerberdaten ist zusätzlich zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auch §26 Abs. 1 Satz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) als relevante rechtliche Grundlage zu beachten. Gemäß dieser Bestimmung ist die Verarbeitung von Daten zulässig, wenn sie für die Entscheidung über die Einstellung in ein Beschäftigungsverhältnis erforderlich ist. Die Verarbeitung von Bewerberinformationen wie Bewerbungsschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse ist typischerweise notwendig, um ein Beschäftigungsverhältnis zu begründen.

Mitteilung des Ziels und rechtliche Grundlage der Datenverarbeitung

Es ist erforderlich, Bewerber beim Erheben ihrer Daten über Zweck, Umfang und rechtliche Grundlage zu informieren. Diese Informationen sind gemäß Artikel 13 DSGVO in einer Datenschutzerklärung mitzuteilen. Der Inhalt der Informationspflicht umfasst unter anderem:

  • Kontaktdaten des potenziellen Arbeitgebers sowie des Datenschutzbeauftragten (falls erforderlich oder freiwillig ernannt)
  • Rechtsgrundlage und Zweck der Verarbeitung (üblicherweise §26 Abs. 1 Satz 1 BDSG)
  • Speicherdauer der Bewerbungsunterlagen oder Kriterien für die Aufbewahrungsdauer
  • Mögliche Empfänger der Bewerbung (z. B. andere Niederlassungen oder Tochtergesellschaften innerhalb der Unternehmensgruppe)
  • Mögliche Übermittlungen in Drittstaaten (z. B. in die USA) und die verwendeten Datenschutzvorkehrungen (z. B. EU-Standardvertragsklauseln oder Zustimmung des Bewerbers)
  • Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
  • Hinweis auf das Widerrufsrecht der Einwilligung des Bewerbers
  • Aufklärung über die Rechte des Bewerbers (z. B. Auskunftsrecht gemäß Artikel 15 DSGVO, Recht auf Berichtigung gemäß Artikel 16 DSGVO, Recht auf Löschung gemäß Artikel 17 DSGVO, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DSGVO, Widerspruchsrecht gemäß Artikel 21 DSGVO, Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Artikel 20 DSGVO).

Platzierung der Datenschutzerklärung

Wenn eine Online-Bewerbungsseite für Interessenten oder ein Bewerberportal verwendet wird, sollte die Datenschutzerklärung klar sichtbar verlinkt sein. Falls Sie als Arbeitgeber ein Bewerbungsformular auf der Unternehmenswebsite bereitstellen, über das Interessierte ihre Unterlagen direkt übermitteln können, sollte die Übertragung und Speicherung auf dem Webserver verschlüsselt oder passwortgeschützt erfolgen.

Bei unaufgeforderten Initiativbewerbungen werden die Daten bei Eingang der Bewerbung verarbeitet. Spätestens nach Erhalt solcher Bewerbungen sollte der Bewerber über Zweck und Umfang der Datenverarbeitung informiert werden (z. B. in der Eingangsbestätigung, entweder durch Anhang einer Datenschutzerklärung im PDF-Format oder als Link in einer Antwort-E-Mail).

Zugriff auf Bewerberdaten

Zugriffsrechte auf Bewerberdaten sollten durch ein Berechtigungskonzept eingeschränkt werden. Nur Personen, die über Einstellungsentscheidungen entscheiden, sollten Zugriff haben (z. B. Personalverantwortliche, Teamleiter, ggf. Geschäftsführer). Daten sollten keinesfalls in allgemein zugänglichen Ordnern abgelegt oder per E-Mail an Beteiligte weitergeleitet werden.

Fragen im Bewerbungsgespräch

Im Bewerbungsgespräch darf der Arbeitgeber nur Fragen stellen, die für das konkrete Bewerbungsverfahren erforderlich sind. Eine Beziehung zum Anforderungsprofil der Stelle ist stets notwendig. Beispiele für grundsätzlich unzulässige Fragen sind solche nach Schwangerschaft, politischer oder religiöser Gesinnung, Vorstrafen ohne direkten Bezug zur Stelle, und Vermögensverhältnissen.

Hintergrundprüfungen

Bei Hintergrundprüfungen, z. B. mithilfe von sozialen Netzwerken oder einer Google-Suche, sind bestimmte Bedingungen zu beachten. Die Daten müssen vom Bewerber ins Internet gestellt worden sein, dürfen nicht älter als fünf Jahre sein und einen Bezug zur Arbeitsstelle aufweisen.

Speicherdauer von Bewerberdaten

Sobald die Daten nicht mehr benötigt werden, müssen sie gelöscht werden (Artikel 17 Absatz 1 Satz 1 DSGVO). Bei einer Einstellung erfolgt die Übernahme der Unterlagen in die Personalakte, jedoch nur in dem für das Beschäftigungsverhältnis erforderlichen Umfang. Bei Ablehnung oder Rückzug der Bewerbung sind die Daten zu löschen oder zu vernichten. Speicherungsdauern von vier bis maximal sechs Monaten sind für solche Fälle üblich und akzeptabel, um etwaigen Schadensersatzansprüchen aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gerecht zu werden.


Aufnahme in Bewerberpool

Eine längere Speicherung von Daten ist bei Aufnahme in einen Bewerber- oder Talentpool möglich, sofern der Bewerber zuvor eingewilligt hat. Diese Einwilligung sollte die Informationspflichten und das Widerrufsrecht umfassen. Die Speicherungsdauer sollte ein bis zwei Jahre betragen und der Bewerber sollte die Möglichkeit haben, seine Daten zu korrigieren.

Datenschutz im Bewerbungs- und Einstellungsverfahren

 

Kontaktieren Sie uns gerne

Sie interessieren sich für mehr Details? Melden Sie sich gerne bei uns! Wir freuen uns auf Sie!

Picture of Nicole Biermann-Wehmeyer

Nicole Biermann-Wehmeyer

Individuell & kompetent

Wir beraten Sie gerne und stellen auch individuelle und geförderte Beratungs- und Schulungskonzepte für Sie zusammen.

Inhouse Schulungen

Das BIW ist spezialisiert auf Inhouse-Schulungen in Unternehmen, Kammern und Universitäten.
Wir stellen für Sie Seminarpakete und individuelle eintägige Schulungen in vielen Themengebieten zusammen

Letzte Artikel

Recent Posts

Vorträge

Unsere Dozenten halten Vorträge auf Veranstaltungen, Messen und Events

  • Vortrag Social Media & Digitalisierung
  • Vorträge Kommunikation & Konfliktmanagement
  • Vortrag Business Etikette
  • Vortrag Compliance & DS-GVO

Nicole Biermann-Wehmeyer ist häufig Rednerin bei Messen und Events.