Digitalisierung mit Fördermitteln: Überbrückungshilfe 3
Digitalisierung mit Fördermitteln: Überbrückungshilfe 3
Nutzen Sie nun noch die Chance auf Digitalisierungszuschüsse bis Juni 2021!
Die „Überbrückungshilfe 3“ gibt den Unternehmen die Möglichkeit einer Förderung der Digitalisierungskosten.
Die Förderung ermöglicht den Unternehmen sich in Krisenzeiten neu aufzustellen und die Digitalisierung in den Fokus zu rücken. Folgende Zielstellungen sind wichtig:
- Schnellere Anpassung an neue Arbeitsverhältnisse
- Aufrechterhaltung der Konkurrenzfähigkeit des Unternehmens
- Erhöhung der Kundenbindung durch digitale Kommunikation
Die Überbrückungshilfe 3 fördert die unternehmerische Digitalisierung in der Corona-Krise. Die Unternehmen können somit nach dem Motto „In jeder Krise liegt auch eine Chance“, das Unternehmen neu am Markt ausrichten. Die Finanzspritze ist somit optimal für den Innovationsschub. Die Förderung zur Digitalisierung durch Überbrückungshilfe setzt voraus, dass die Kosten bis Ende Juni 2021 angefallen sind. Weiterhin müssen die Digitalisierungsmaßnahmen durch die Corona-Krise notwendig geworden sein und in ein Digitalisierungskonzept einbezogen werden. Weiterhin ist eine Auftragsbestätigung erforderlich.
Was wird nun konkret gefördert?
Die Überbrückungshilfe 3 fördert konkret diese Digitalisierungsmaßnahmen:
- Weiterbildungsmaßnahmen und Workshops zur Digitalisierung
- Einrichtung Onlineshop
- Hardware zur besseren Präsentation des Online-Shops
- Relaunch des Internetauftritts/der Homepage
- Kauf eines Laptops, IT-Hardware, Software-Lizenzen
- Homeoffice-Lösungen
- Digitales Marketing
- Social Media Maßnahmen, SEA, SEO
- E-Mail Marketing
- Betreuung von Social Media Portalen
- Dokumentenmanagement
- Buchungs- und Reservierungssystemen
- Cloudbasierte Telefonanlage
Weitere Infos finden Sie hier:
Wichtig ist, dass die Digitalisierungskosten nachvollziehbar dokumentiert werden.
Bei den oben genannten Kosten kommt es darauf an, wofür die Investition benötigt wird. Eine nachvollziehbare und nachweisbare Dokumentation ist dabei notwendig. Wenn das Digitalisierungskonzept nicht nachweisbar ist, kommt es zu einer Ablehnung der Förderung kommen.
Wer kann nun den Antrag stellen?
- Unternehmen, Soloselbständige, und Freiberufler bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020
- Start-ups, die bis zum 31. Oktober 2020 gegründet wurden, gemeinnützige Unternehmen, kirchliche Unternehmen und Organisationen aus allen Branchen
- Die Umsatzhöchstgrenze von 750 Millionen Euro entfällt für vom Lockdown betroffene Unternehmen.
- Dies gilt für Unternehmen des Einzelhandels, der Veranstaltungs- und Kulturbranche, der Hotellerie, der Gastronomie und der Pyrotechnikbranche, die von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses betroffen sind sowie für Unternehmen des Großhandels und der Reisebranche.
- Voraussetzung sind Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent in jedem Monat, für den der Fixkostenzuschuss beantragt wird.
Weitere Details finden Sie hier: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/ueberbrueckungshilfe-iii.html
Interessant ist selbstverständlich auch die Förderquote:
Erstattet werden:
- Bis 100 Prozent (vorher 90 Prozent) der förderfähigen Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch
- Bis 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei 50 Prozent bis 70 Prozent Umsatzeinbruch
- Bis 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mindestens 30 Prozent Umsatzeinbruch
- Umsatzeinbruch jeweils im Vergleich zum Vergleichsmonat des Jahres 2019
Wir wünschen Ihnen wie immer viel Erfolg!