Nicole Biermann-Wehmeyer

Autorin, Juristin, Compliance Officer, Digitalisierungsberaterin

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Whistleblowerhotline

Autorin & Juristin Nicole Biermann-Wehmeyer

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Whistleblowerhotline

Viele Unternehmer/innen fragen sich, wann, ob und in welcher Form sie eine Whistleblower Hotline benötigen. Bis zum 17.12.2023 muss die Hotline in Unternehmen mit 50- 249 Mitarbeitenden umgesetzt sein.

Was ist der Sinn einer Whistleblowerhotline?

Was möchte man nun mit den neuen Vorschriften erreichen?

  • Es sollen Verstöße gegen nationales (optional) und EU-Recht gemeldet werden können
  • Sinn: Aufdeckung und Unterbindung von Verstößen
  • Auch Hinweisgeber (Whistleblower) sollen besser geschützt werden
  • Meldekanäle müssen die Möglichkeit der schriftlichen, mündlichen oder persönlichen Form ermöglichen
    Dokumentation erforderlich – schriftlich oder Tonaufzeichnung
  • Schutz vor Zugriff Unbefugter
    Meldung muss jederzeit möglich sein

Ganz wichtig ist der Schutz der Hinweisgeber. In der Vergangenheit machten Whistleblower Schlagzeilen, da sie nach den Enthüllungen extreme Nachteile in Kauf nehmen mussten. In diesen Fällen ging es oftmals um politische Enthüllungen. Es gibt jedoch auch negative Konsequenzen für Informanten in kleinen Unternehmen. Daher nun die wirklich ernsthaften Bemühungen, die Hinweisgeber angemessen und umfassend zu schützen.

Sehr wichtig ist die Gewährleistung der Anonymität.

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Anforderung an die Meldekanäle

Der Meldekanal muss sicher konzipiert, eingerichtet und betrieben werden und die Vertraulichkeit muss gewährleistet sein:

  • Identität des Hinweisgebers muss vertraulich bleiben
  • Unbefugte dürfen keine Einsicht erhalten
  • Wahrung der Identität betrifft nicht nur die Person des Hinweisgebers, sondern auch die von Dritten, die in den Fall involviert sind
  • Der Hinweisgeber erhält Bestätigung des Eingangs der Informationen (Spätestens nach sieben Tagen)
    Benennung einer unparteiischen Ansprechperson
  • Zweck: Hinweisgeber hat bei weiteren Fragen einen Ansprechpartner
  • Gegenseitige Rücksprache möglich

Innerhalb welcher Frist muss eine Rückmeldung erfolgen?

Wenn ein Hinweisgeber sich überwindet und eine Meldung abgibt, ist es wichtig, dass er eine Rückmeldung erhält, somit laufen Fristen nach der Meldung. Welche sind das konkret? Ich habe die Fristen für Sie aufgelistet:

  • Nach maximal drei Monaten muss eine Rückmeldung an den Hinweisgeber erfolgen
  • Nach 7 Tagen muss eine Eingangsbestätigung der Meldug erfolgen?

Welche Inhalte gehören zu der Rückmeldung?

  • Wie ist die Information im Unternehmen behandelt worden?
  • Information, welche Folgemaßnahmen das Unternehmen plant oder bereits umgesetzt hat

Wie muss der interne Meldekanal aufgestellt sein?

  • Der interne Meldekanal eines Unternehmens muss eine Meldung in mündlicher und schriftlicher Form ermöglichen
  • Mündliche Meldungen müssen mittels einer geeigneten Art der Sprachübermittlung gewährleistet werden können, z.B. über das Telefon
  • Auch persönliche Treffen müssen ermöglicht werden!

Gibt es einen Vorrang der internen Meldestelle?

Es gibt keinen Vorrang der internen Meldung gegenüber externen Meldungen. 
Hinweisgeber können sich somit unmittelbar an externe Stellen wenden (ohne vorherige Nutzung eines internen Kanals)
Mitgliedstaaten sind verpflichtet, geeignete Behörden als externe Meldestelle zu benennen. Weiterhin sind ausreichend Ressourcen erforderlich.
Es ist eine Bekanntgabe im Unternehmen erforderlich und die 
Kontaktdaten der Meldestelle sind sehr wichtig. Weiterhin auch leichte Zugänglichkeit.

3-Stufen System

Unmittelbares Offenlegen von Informationen

Normalerweise 3-Stufensystem

1. Internes Meldesystem
2. Meldung an die zuständige Behörde
3. Information der Öffentlichkeit

 

Schutz beim öffentlichen Offenlegen von Infos

Haben auch Hinweisgeber Anspruch auf Schutz, die unmittelbar an die Öffentlichkeit gehen?

Hinweisgeber haben unter Umständen auch dann Anspruch auf Schutz, wenn sie Informationen unmittelbar offenlegen
Voraussetzungen:

  • Hinweisgeber hat interne oder externe Meldung erstattet und es ist keine fristgerechte Rückmeldung erfolgt, oder…
  • Unmittelbare oder offenkundige Gefährdung des öffentichen Interesses, oder…
  • Externe Meldung birgt möglicherweise Nachteile für die Verfolgbarkeit und für Unternehmen

Was beinhaltet nun das Vertraulichkeitsgebot?

Die Offenlegung der Identität einer anderen Person nur mit Zustimmung des Hinweisgebers.
Ausgenommen sind Mitarbeiter/innen der zuständigen Behörde oder der internen Meldestelle des Unternehmens.
Auch Fakten, die Rückschlüsse auf die Identität des Hinweisgebers schließen lassen können sind umfasst.
Adresse oder berufliche Tätigkeit im Unternehmen beispielsweise.
Wichtig: Die Whistleblower-Richtlinie harmonisiert mit der Datenschutz-Grundverordnung
Die Verarbeitung etwaiger personenbezogener Daten von Behörden ist damit rechtlich erlaubt

Fazit

Wenn Sie daran interessiert sind, sich weitergehend zu informieren oder eine Rolle als Compliance Officer übernehmen möchten, ist eine qualitativ hochwertige Ausbildung der erste Schritt auf diesem Weg. Wir bieten Ihnen gerne eine praxisnahe Ausbildung zu allen Themen an. Rufen Sie uns gerne unter der Nummer 02871-239507-8 an.

Kontaktieren Sie uns gerne

Sie interessieren sich für mehr Details? Melden Sie sich gerne bei uns! Wir freuen uns auf Sie!

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Nicole Biermann-Wehmeyer

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