Nicole Biermann-Wehmeyer

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Seminar Buchführung Einnahmenüberschussrechnung BIW

Seminar Buchführung Einnahmenüberschussrechnung

Seminar Buchführung Einnahmenüberschussrechnung

Im Seminar Buchführung Einnahmenüberschussrechnung wird ein Gesamtüberblick über die Grundlagen der Buchführung gegeben. Die einfache Gewinnermittlung im Fokus.

Gewinn vor Steuer

Manch einer, der sich noch nicht mit der Buchführung und Betriebswirtschaft beschäftigt hat, denkt, dass die Einnahme identisch ist mit dem Gewinn ist. Ein fataler Irrglaube! Bei dem Begriff Gewinn unterscheidet man zwischen dem Gewinn vor Steuer und dem Gewinn nach Steuer. Wir betrachten im Folgenden den Gewinn vor Steuer.

Die Gewinnermittlung dient u.a. als Grundlage zur Berechnung der Besteuerung. Im Gegensatz zu buchführungspflichtigen Unternehmen, die für ein Wirtschaftsjahr eine Gewinn- und Verlustrechnung (kurz GuV) aufstellen, spricht man bei Freiberuflern und Kleinunternehmer, das sind Unternehmer mit einem Jahresumsatz von max. 17.500 €, von der Einnahmenüberschussrechnung. Im Gespräch war eine Änderung der Kleinunternehmerregelung ab 01.01.2017, in der der Jahresumsatz im Vorjahr auf 20.000 € erhöht werden sollte. Hierzu lag lediglich ein Gesetzentwurf vor, nicht aber eine Gesetzesänderung. (Stand Januar 2017). Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuer befreit und differenzieren nicht zwischen Netto- und Bruttobeträgen. Die Umsatzsteuervoranmeldung entfällt in dieser Gruppe also.

Seminar Buchführung Einnahmeüberschussrechung
Seminar Buchführung Einnahmeüberschussrechung

Die Einnahmenüberschussrechnung

Bei der Gewinnermittlung in der Einnahmenüberschussrechnung werden die Einnahmen und die Ausgaben in chronologischer Reihenfolge aufgelistet. Der Gewinn resultiert also aus der Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben. Um dieses System praktisch umsetzen zu können, ist es erforderlich alle Belege zwischen internen und externen Belegen zu sortieren. Der Gewinn wird auf Basis der ein- bzw. ausgehenden Zahlungen ermittelt. Das hat zur Folge, dass Rechnungen, die am Jahresende ausgestellt und im Folgejahr bezahlt werden, auch erst im Folgejahr erfasst werden. Es gilt also die vereinnahmte und nicht die vereinbarte Zahlung. Hier gibt es ergo kein Wahlrecht. Anders ausgedrückt ist nicht der Zeitpunkt der Entstehung einer finanziellen Schuld entscheidend, sondern der Zeitpunkt, wann diese Schuld beglichen worden ist.

Seminar Buchführung

 

Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in unserem Buchführungsseminar Modul I.

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